Samstag, 20. April 2024
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Japan: Eheverbot für schwule und lesbische Paare verfassungswidrig

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Einen wichtigen Etappensieg konnte die LGBTI-Gemeinde in Japan erringen: Im nordjapanischen Sapporo hat ein Bezirksgericht entschieden, dass die Weigerung des Staates, gleichgeschlechtlicher Ehen rechtlich anzuerkennen, verfassungsrechtlichen Grundprinzipien widerspricht. Das berichten japanische Medien.

Die Ehe als Verbindung zwischen Mann und Frau widerspreche dem Gleichheitsprinzip, so das Gericht

So entspreche die Definition der Ehe als Verbindung zwischen Mann und Frau gegen das in der Verfassung garantierte Prinzip von Freiheit und Gleichheit, so das Gericht. Geklagt hatten drei gleichgeschlechtliche Paare. Es ist das erste Mal, dass ein Gericht in Japan ein Urteil zu dieser Frage gefällt hat. Die Entscheidung könnte wegweisend für vier weitere gleichlautende Prozesse in Japan sein. „Das Gericht hat uns ernst genommen“, so ein Kläger nach dem Urteil: Er habe vor Freude geweint, es sei wie „ein Traum“.

Zurückgewiesen wurde hingegen die Forderung der klagenden Paare auf eine Entschädigung von je einer Million Yen (7.600 Euro) für den seelischen Schmerz, weil ihnen die Regierung keine Eheschließung ermöglicht. Allerdings ging es den Kläger:innen nicht ums Geld, sondern vor allem darum, dass das Gericht die Verfassungswidrigkeit des Ehe-Verbots anerkennt, so ihre Anwält:innen.

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Die Klage auf Schadensersatz ist eher ein juristischer Trick, da nicht direkt gegen die Verfassung geklagt werden kann: Artikel 24 der Verfassung regelt, dass eine Ehe „nur auf der gegenseitigen Zustimmung beider Geschlechter“ geschlossen werden soll. Deshalb haben sie die Regierung verklagt, weil sie sich an diesen Artikel der Verfassung hält.

Das Urteil hat eher symbolische Wirkung – doch diese nicht zu knapp

Zwar wird die japanische Regierung aufgrund der Entscheidung nicht die Ehe für schwule und lesbische Paare öffnen – doch alleine, dass vor Gericht über die Rechte für sexuelle Minderheiten entschieden wird, gilt als Zeichen für langsame Fortschritte im Verhältnis des Landes zu seiner LGBTI-Community.

Japan ist das einzige Land in der Gruppe der sieben großen Industrienationen (G7), das die Ehe noch nicht für schwule und lesbische Paare geöffnet hat. Dabei ist Umfragen zufolge eine deutliche Mehrheit der Bevölkerung für die Öffnung der Ehe. Es seien nur die Gesetze, die sich bislang noch nicht geändert hätten, so einer der Anwälte gegenüber der Tageszeitung Japan Times.

Bei LGBT-Rechten hat Asien Nachholbedarf

Lediglich etwa ein Dutzend Gemeinden, darunter auch Sapporo, hatten gleichgeschlechtliche Partnerschaften auf eigene Faust anerkannt. Die Eintragungen sind rechtlich nicht bindend, sollen den Paaren aber helfen, Diskriminierungen im Alltag zu vermeiden, etwa bei der Suche nach Wohnungen.

Wenn es um die Rechte sexueller Minderheiten geht, ist fast ganz Asien ein Nachzügler: Als erstes Land der Region hatte Taiwan 2019 die Ehe für alle eingeführt. 

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