Samstag, 20. April 2024
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Schwulenfeindlichen Islamisten nachgegeben: Facebook verliert vor Gericht

Facebook: Menschenrechtsverletzung gegen LGBTI sind ein ernstes Problem - aber bitte nicht bei uns

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Gut eine Woche vor Weihnachten hat der queere Aktivist Amed Sherwan auf Facebook und Instagram eine Fotomontage gepostet, die ihn gemeinsam mit dem Aktivisten Mohamed Hisham vor der Kaaba in Mekka zeigt, dem größten Heiligtum im Islam. Die beiden Männer küssen sich, auf der Kaaba weht eine Regenbogenflagge. Nach einem wahren Shitstorm fundamentalistischer Moslems war Facebook vor der Meute eingeknickt und hatte den Account von Sherwan kurzzeitig gesperrt und das Bild gelöscht – zu Unrecht, wie nun das Landgericht Flensburg urteilte.

Mit einem Verstoß gegen die „Gemeinschaftsstandards“ begründete Facebook Löschung und Sperre

Mit seinem Bild habe der Aktivist , der sich für Gleichberechtigung und Menschenrechte in der islamischen Welt stark macht, gegen „Gemeinschaftstandards“ verstoßen, so Facebook damals. Das Social-Media-Netzwerk legte Amed Sherwan gleich mehrere Verstöße der eigenen Regeln zur Last: So habe der Konzern das Profil des Aktivisten zu Beginn für Fake gehalten und deshalb gesperrt.

Dann wurde ihm von Facebook „Hassrede“ vorgeworfen, weil er – nach vielen Drohmails von fundamentalistischen Moslems – den „Pakistani-Brüdern“ geschrieben hatte, dass „nicht einmal euer Allah“ sein Facebook-Profil hacken könne: „ich nehme das Bild nicht runter. Man muss lernen, mit Liebe in allen ihren bunten Variationen umzugehen“, so Sherwan.

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Sherwan klagte seine Rechte gegenüber Facebook ein – und gewann

Als Reaktion auf die vorübergehende Sperre seines Profils und Löschung des Bildes forderte der Aktivist Facebook am 31. Dezember unter Strafandrohung auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Doch diese wollte der Konzern nicht unterzeichnen. Daraufhin klagte Sherwan seine Rechte vor dem Landgericht Flensburg ein.

Richterin Mey Bauer gab dem Aktivisten nun recht: Angebliche Verstöße gegen Gemeinschaftsstandards würden keineswegs ausreichen, um auf Social-Media-Plattformen Inhalte zu löschen oder Profile zu deaktivieren. Die Richterin kritisierte auch, dass Facerbook den Kläger ohne Angabe von Gründen gesperrt habe. Die in Irland ansässige Europa-Tochter von Facebook muss das Urteil nun umsetzen und die Kosten des Verfahrens tragen.

„Ein Kuss ist kein Verbrechen“

Unterstützt wurde der Aktivist mit seiner Klage unter anderem von der Giordano-Bruno-Stiftung. Dieser erklärte in einer Pressemitteilung, Facebook habe vor Gericht unter anderem argumentiert, dass Menschenrechtsverletzungen gegen Homosexuelle zwar ein „ernstes Problem“ seien. Allerdings müssen Aktivist:innen nicht auf Facebook oder Instagram posten, um diese öffentlich zu machen – schließlich gebe es „alternative Online-Plattformen“ wie das zu Google gehörende YouTube oder Twitter. Eine Argumentation, der das Gericht nicht folgte.

Amed Sherwan ist ein aus Erbil im Irak stammender Aktivist für Atheismus und LGBTI-Rechte, der in Deutschland lebt. Er ist unter anderem in der Säkularen Flüchtlingshilfe Deutschland aktiv. In der Vergangenheit hat Sherwan schon öfters fundamentalistische Moslems mit dem Thema Homosexualität herausgefordert.

Seinen Sieg über den Tech-Konzern feierte Sherwan – auf Facebook: „Ich bin überglücklich über dieses wichtige Zeichen für Meinungsfreiheit im Netz: Ein religiöser Mob darf sich mit seinen menschenfeindlichen Vorstellungen nicht bei Facebook durchsetzen! Ein Kuss ist kein Verbrechen!“, schrieb er auf seinem Profil.

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