Donnerstag, 25. April 2024
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Deutschland: Gesetze für lesbische Eltern verfassungswidrig?

Oberlandesgericht legt dem Verfassungsgericht Gesetze zur Prüfung vor

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Die derzeit in Deutschland geltende gesetzliche Regelung, dass es lesbisches Paar nicht beide Partnerinnen als Mütter in die Geburtsurkunde ihrer gemeinsamen Kinder eintragen kann, könnte verfassungswidrig sein. Das ist zumindest die Meinung des Oberlandesgerichts Celle. Es hat eine entsprechende Klage an das Bundesverfassungsgericht weitergeleitet.

Die Richter haben Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des geltenden Rechts

Dieses Vorgehen sei vorgeschrieben, wenn ein Gericht ein Gesetz für verfassungswidrig halte, so ein Sprecher des Gerichts am Mittwoch. Dem Richtersenat zufolge fehle in den Paragrafen zu Mutter- und Vaterschaft des Bürgerlichen Gesetzbuches eine Regelung für gleichgeschlechtliche Paare.

Deshalb konnten die Richter:innen das Gesetz nicht so auslegen, dass sie die Partnerin der leiblichen Mutter auch als Mutter feststellen könnten. Doch ablehnen konnten die Richter:innen den Antrag des Paares auch nicht – weil sie das Gesetz eben für verfassungswidrig halten. Deshalb muss jetzt beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine „konkrete Normenkontrolle“ erfolgen.

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Derzeit muss die Co-Mutter das gemeinsame Kind adoptieren

Geklagt hatten Gesa Teichert-Akkerman und ihre Frau Verena Akkerman aus Schellerten im Kreis Hildesheim. Teichert-Akkerman hatte vor rund einem Jahr in Hannover Tochter Paula zur Welt gebracht. Das Standesamt Hannover trug nur die leibliche Mutter in die Geburtsurkunde ein, wie es bei lesbischen Paaren in Deutschland derzeit Usus ist.

Die zweite Mutter muss in diesen Fällen vor einem Familiengericht beantragen, das Kind als Stiefkind zu adoptieren – was oft jahrelang dauert. Aus Sicht der beiden Frauen ist das eine „verfassungswidrige Diskriminierung“, da bei heterosexuellen Paaren vor dem Ausstellen der Geburtsurkunde auch nicht überprüft werde, ob der Ehemann der biologische Vater des Kindes sei.

Die Frauen wollen bis vors Bundesverfassungsgericht ziehen

Deshalb klagte das Ehepaar gegen diese Praxis: Auch Verena Akkerman sollte als Mutter in die Geburtsurkunde eingetragen werden. Vor den Amtsgerichten in Hannover und Hildesheim waren die Frauen in erster Instanz noch gescheitert – vor dem Oberlandesgericht konnten sie nun einen ersten Erfolg erzielen. Sollte die Klage trotzdem abgewiesen werden, wollen sie vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

Mittlerweile klagen rund 30 weitere Paare nach dem Vorbild der Akkermans. Gemeinsam mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) wollen sie langfristig eine Änderung der gesetzlichen Grundlage erreichen. Der GFF zufolge wachsten in Deutschland etwa 14.000 Kinder mit nicht-heterosexuellen Eltern auf. Von der rechtlichen Benachteiligung seien viele lesbische Paare betroffen, aber auch Paare, bei denen ein Partner keinen Geschlechtseintrag oder einen Divers-Eintrag habe.

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