Donnerstag, 18. April 2024
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Lebenslange Haft für Mordversuch an trans Sexarbeiterin

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig

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Wegen versuchten Mordes an zwei Sexarbeiterinnen und absichtlicher schwerer Körperverletzung an einer dritten Prostituierten ist ein 22 Jahre alter Tscheche am Donnerstag in Wien zu lebenslanger Haft und Einweisung in eine Anstalt verurteilt worden. Zwei der Opfer waren trans Frauen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, es gilt die Unschuldsvermutung.

Das Opfer musste neun Stunden lang notoperiert werden

Der Anklage zufolge hatte der Mann am 1. Juni 2020 einer trans Frau in deren Wohnung mit einem Klappmesser insgesamt 24 Stich- und Schnittwunden zugefügt. Er habe sie „wie eine Puppe aufgeschnitten“, so der Richter. Eine Freundin, die ihr zur Hilfe kam, wurde demnach von dem 22-Jährigen am Oberarm schwer verletzt. Die trans Frau musste neun Stunden lang notoperiert werden.

Bei ihrer Zeugenaussage im Dezember sagte die 34 Jahre alte Frau, er habe ihr Leben total zerstört. Der Angeklagte behauptete, er sei angegriffen worden – was das Gericht offenbar nicht nachvollziehen konnte. Trans Frauen finde er „interessant“: „Sie sind anders. Irgendwie in einem falschen Körper gefangen“, gab er vor Gericht zu Protokoll.

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Am Tag der Tat hatte der Angeklagte drei Termine bei Sexarbeiterinnen

Bereits am Morgen des Tattages soll er eine andere Sexarbeiterin nach dem Geschlechtsverkehr gebeten haben, die Augen kurz zu schließen, weil er ihr etwas schenken wolle. Vor Gericht sagte die Frau, dass sie im Spiegel sah, wie der 22-Jährige hinter ihrem Rücken ein etwa zehn Zentimeter langes Springmesser gezogen hätte. Die Sexarbeiterin sprang auf und warf den Mann resolut aus dem Zimmer. Die Geschworenen werteten den Vorfall einstimmig als versuchten Mord.

Bei einem zweiten Termin soll der Angeklagte nicht seinen Penis aus der Unterhose geholt haben, sondern eine Barbie-Puppe mit schwarzen Haaren, mit der er spielte. Da ihn Menschen im Garten störten, zog er unverrichteter Dinge wieder ab. Die Staatsanwältin vermutet, dass der Angeklagte sonst auch versucht hätte, diese Sexarbeiterin zu töten – eine Vermutung, der auch die Geschworenen folgten.

Gutachter: „Ersttat eines Serientäters“

Für die Verhängung der Höchststrafe ausschlaggebend war für Richter Wolfgang Etl die mehrfache Tatbegehung sowie „das außergewöhnliche Ausmaß an Gewalt“, wie er in der Urteilsbegründung ausführte. In diesem Fall sei die lebenslange Haftstrafe eine Sanktion, die der Schuld und der Tat angemessen sei.

Darüber hinaus wurde der gebürtige Tscheche, der 2018 zu seiner Mutter in die Obersteiermark gezogen war und dort als Tischler arbeitete, auf Basis einer Gefährlichkeitsprognose des psychiartischen Sachverständigen Peter Hofmann in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Für ihn sei der Vorfall „eine chaotisch, aus dem Ruder laufende Ersttat eines Serientäters mit narzisstisch, sadistischem Handlungsmotiv“.

Der 22-Jährige folgte der Urteilsverkündung mit versteinerter Miene, wie der ORF Wien schreibt. Nach Rücksprache mit seinem Verteidiger legte er Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein. Für den Angeklagten handelte es sich bei den Taten lediglich um Notwehrüberschreitung, da ihn die 34-Jährige im Intimbereich schmerzhaft berührt habe. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

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