Freitag, 19. April 2024
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Dresden: Mord aus Schwulenhass – Prozess gegen Islamisten beginnt

Zu Beginn des Prozesses schweigt der Angeklagte zu den Vorwürfen

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In Dresden muss sich heute seit 9.00 Uhr ein mutmaßlich radikaler Islamist aus Syrien vor dem Oberlandesgericht verantworten: Er soll aus religiös motiviertem Schwulenhass am 4. Oktober 2020 ein schwules Paar in der Dresdner Innenstadt mit einem Messer angegriffen haben. Dabei tötete er einen 55 Jahre alten Mann aus Krefeld in Nordrhein-Westfalen, sein 53 Jahre alter Lebenspartner aus Köln wurde bei dem Angriff schwer verletzt. Er ist Nebenkläger im Verfahren.

Schwulenhass aus radikal-islamischer Gesinnung

Die Bundesanwaltschaft wirft dem 21 Jahre alten Syrer Mord, versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung vor, gehandelt habe er aus einer radikal-islamischen Gesinnung heraus. Der Mann habe das Paar als „Repräsentanten einer vom ihm als ‚ungläubig‘ abgelehnten freiheitlichen und offenen Gesellschaftsordnung mit dem Tode“ bestrafen wollen, heißt es in der Anklageschrift weiter. Damit drohen ihm lebenslange Haft und Sicherheitsverwahrung.

Zum Beginn des Prozesses hat der angeklagte Syrer, für den die Unschuldsvermutung gilt, geschwiegen. Sein Mandant werde sich nicht zur Sache äußern, so dessen Anwalt heute vormittag vor dem Oberlandesgericht Dresden. Ein Urteil soll am 28. Mai fallen, bis dahin hat der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts zwölf Verhandlungstermine eingeplant.

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Der Angeklagte war 2015 als minderjähriger Flüchtling nach Deutschland gekommen. Im Jahr 2018 wurde er vom Oberlandesgericht Dresden zu einer Jugendstrafe verurteilt, weil er für das Terrornetzwerk Islamischer Staat (IS) geworben hatte. Am 29. September 2020, wurde der Mann, der den Behörden seit 2017 als islamistische Gefährder bekannt war, aus der Jugendhaft entlassen, aber nicht rund um die Uhr überwacht – obwohl es eine entsprechende Warnung des deutschen Auslandsnachrichtendienstes BND gegeben haben soll.

Obwohl der Mann unter Beobachtung stand, konnte er offenbar zuschlagen

Das sorgte auch für Kritik an den sächsischen Sicherheitsbehörden: Denn nach der Tat, fünf Tage nach seiner Entlassung, konnte der 21-Jährige zunächst unerkannt flüchten, erst 16 Tage später wurde er gefasst, nachdem Ermittler DNA-Spuren des Mannes gefunden hatten. Seit 20. Oktober 2020 sitzt er in Untersuchungshaft. Wegen seiner Straftaten wurde ihm bereits 2019 sein Flüchtlingsstatus aberkannt, aufgrund eines Abschiebestopps konnte er bis jetzt aber nicht abgeschoben werden.

Kritik mussten die sächsischen Behörden auch dafür einstecken, dass sie das schwulenfeindliche Motiv der Tat zunächst nicht kommunizierten: Das wurde zuerst durch überregionale Medien bekannt, die sächsischen Behörden hüllten sich auf diese Frage in Schweigen. Auf einer Pressekonferenz wenige Tage nach der Messerattacke sagte der Dresdner Oberstaatsanwalt Jürgen Schmidt, die Behörden würden sich nicht zur sexuellen Orientierung von Tatopfern äußern.

„Wir müssen uns trauen, den Finger in die Wunde zu legen, wo es Homosexuellenfeindlichkeit gibt“

Für Jörg Litwinschuh-Barthel von der Deutschen Bundesstiftung Magnus Hirschfeld war das ein klares Versäumnis: Es wäre seiner Meinung nach ein wichtiges Zeichen gewesen, den möglichen schwulenfeindlichen Hintergrund zeitnah öffentlich zu machen. „Wir müssen uns auch trauen, überall dort den Finger in die Wunde zu legen, wo es Homosexuellenfeindlichkeit gibt“, so der Wissenschaftler gegenüber dem Mitteldeutschen Rundfunk (MDR).

Am Tatort in der Dresdner Innenstadt soll ein Erinnerungsort entstehen. Dazu gibt es Gespräche zwischen der Stadtverwaltung und dem CSD Dresden. In diese Planungen sollte auch die sächsische Landesregierung einbezogen werden, fordert der CSD Dresden. Eingeweiht könnte der Gedenkort zum IDAHOBIT im Mai, zum Dresdner CSD oder zum Jahrestag des Anschlags am 4. Oktober werden.

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