Donnerstag, 28. März 2024
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Trotz Asylpaket: Weiter erniedrigende Fragen für LGBTI-Geflüchtete

Noch immer wird nach dem Sexualleben queerer Geflüchteter gefragt

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Geflüchtete LGBTI-Personen müssen weiterhin Schikanen im Asylverfahren befürchten, kritisieren die Neos. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) stelle den Betroffenen „unseriöse und die Intimsphäre verletzende Fragen“, kritisiert die Oppositionspartei. Sie fordert deshalb, dass die zuständigen Referent:innen verpflichtend für den Umgang mit diesen besonders verwundbaren Gruppen geschult werden.

Nach einigen Aufsehen erregenden Vorfällen sollte es Verbesserungen geben

Im August 2018 stand das BFA wegen seiner Behandlung LGBTI-Geflüchteter erstmals breit in der Kritik: Asylanträge eines damals 18-jährigen Afghanen abgelehnt, weil ein Referent des BFA an seiner Homosexualität gezweifelt hatte. So hätten „weder Gang, Gehabe oder Bekleidung“ auf dessen „Schwulsein“ schließen lassen, urteilte der Entscheider. Er wurde einige Tage nach dem Bekanntwerden der Vorwürfe vom BFA abgezogen

Ein 27-jähriger Iraker war den Entscheidern des BFA wiederum zu schwul: Er habe sich „eines stereotypischen, jedenfalls überzogenen ‚mädchenhaften‘ Verhaltens (Gestik und Mimik) eines ‚sexuell anders Orientierten‘ bedient“, heißt es im Bescheid. Wie die Wiener Stadtzeitung Falter berichtete, wurde der Iraker auch vom BFA bei seinem Vater, der noch in der Heimat lebt, zwangsgeoutet. Damit brach der Referent seine Verschwiegenheitspflicht und machte so eine Rückkehr des jungen Mannes unmöglich. Den Asylantrag lehnte er trotzdem ab.

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Seltsame Begründungen bei der Ablehnung von Asylanträgen

Und auch sonst gab es in der Vergangenheit jede Menge seltsamer Begründungen, warum LGBTI-Geflüchtete in Österreich keinen Schutz bekommen sollen: Der Asylantrag eines Iraners, der in einer Beziehung mit einem Mann lebt, wurde im Juni 2018 abgelehnt, weil er die Farben der Regenbogenflagge nicht kannte. Erst das Bundesverwaltungsgericht revidierte die Entscheidung des BFA.

Ein Monat später wurde bekannt, dass der Asylantrag eines schwulen Afghanen abgelehnt wurde, weil er auf seinem Smartphone keine Sex-Fotos von Chat-Dates oder Schwulenpornos hatte. „Hier wäre bei tatsächlichem Interesse (wie angegeben) an pornographischem Material über Homosexuelle, zumindest von Lieblingsseiten im Internet auszugehen“, hieß es im Bescheid.

ÖVP und Grüne haben die Verbesserung der fragwürdigen Zustände versprochen

Nach massiver Kritik hat die damalige Bundesregierung eine entsprechende Schulung der Beamten versprochen. Sie ist auch Teil eines entsprechenden Asylpakets, das die türkis-grüne Bundesregierung im Juni 2020 vereinbart hatte. Dazu gehörten unter anderem die Bereitstellung von Ressourcen für qualitätsgesicherte Asylverfahren und eine entsprechende Grundversorgung für Asylwerber:innen, die wegen ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität verfolgt werden.

Doch weder die Neos noch Queer Base, Österreichs einzige Organisation für LGBTI-Geflüchtete, konnten seitdem eine Verbesserung der Situation feststellen. So würden schwule Asylwerber noch immer nach detaillierten Schilderungen ihres Sexuallebens gefragt. „Wo und wann haben Sie das letzte Mal mit Ihrem Freund sexuellen Verkehr?“, ist dann etwa in den Einvernahmeprotokollen der Geflüchteten zu lesen, oder Fragen wie „Ist das Ihr Lebenspartner oder ,nur‘ Ihr Sexpartner?“

Noch immer wird bei den Befragungen die Menschenwürde verletzt

Solche Befragungen seinen rechtswidrig, betont Marty Huber von Queer Base: „Befragungen in die sexuelle Intimsphäre dürfen einfach nicht vorkommen und sind Eingriffe in die Menschenwürde.“ Die angebliche Überforderung der Referent:innen dürfe nicht als Begründung für solche Fehler herhalten, so Huber weiter.

Und auch Ewa Ernst-Dziedzic, Grüne Sprecherin für LGBTIQ, ist über diese Art der Befragungen empört. „Sie entwürdigen die befragten Personen, indem sie aufs Gröbste in deren Intimsphäre eingreifen und sollten nicht zuletzt deshalb längst der Vergangenheit angehören“, betont sie. Die Schulungen der Referent:innen hätten schon begonnen. Die Grünen würden „weiterhin darauf achten“, dass das LGBTI-Asylpaket „konsequent in die Praxis umgesetzt wird“.

Weiters kritisiert Yannick Shetty, LGBTIQ-Sprecher der Neos, dass queere Geflüchtete auch von den beschleunigten Asylverfahren betroffen seien. Während Fast-Track-Verfahren sonst begrüßenswert sind, seien sie für verwundbare Gruppen von Flüchtlingen ungeeignet: Die Betroffenen brauchen oft Zeit, um genügend Mut zu fassen, sich vor den Referent:innen als LGBTI zu outen.

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