Samstag, 20. April 2024
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Harte Strafe für schwulenfeindliche Prügel in der Berliner U-Bahn

Das Gericht kam der Empfehlung der Staatsanwaltschaft größtenteils nach

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In Berlin ist ein 25-Jähriger zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden, weil er mehrere Fahrgäste einer U-Bahn homophob beleidigt und geschlagen hatte. Außerdem muss er einem der Opfer Schadenersatz zahlen und ein Anti-Gewalt-Training absolvieren.

Weil sie Frauenkleider trugen, hat sie der 25-Jährige homophob beschimpft

Der Vorfall, der den Mann am Dienstag vor das Amtsgericht Berlin-Tiergarten gebracht hat, ereignete sich in der Nacht zum 9, März 2019 in der U2 Richtung Pankow: Zunächst hatte der Angeklagte einige Männer schwulenfeindlich beschimpft, weil sie anlässlich des Weltfrauentages Frauenkleider trugen. Auch einer Frau, die mit den Männern unterwegs war, wurde von dem 25-Jährigen beleidigt.

Nach einem kurzen Streit wurde der Angeklagte handgreiflich: Er attackierte zunächst zwei der Männer mit der flachen Hand, dann schlug er einem 25-jährigen Studenten mit der Faust ins Gesicht. Der Mann erlitt dabei einen Nasenbeinbruch. Der Angeklagte konnte zwar nach der Tat unerkannt flüchten, wurde aber etwa ein halbes Jahr danach mit Hilfe einer Fotofahndung gefunden.

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Der Mann war schon einmal wegen Gewalt in öffentlichen Verkehrsmitteln vor Gericht

Vor Gericht ist der Mann, der schon wegen einer Gewalttat in öffentlichen Verkehrsmitteln vorbestraft ist, geständig. Er erklärte während des Verfahrens, dass er nichts gegen Homo- oder Transsexuelle habe und seine Äußerungen „scherzhaft“ gemeint habe. 

Die Situation sei eskaliert, als ihm und seinen Begleiter plötzlich mehrere Männer und Frauen gegenübergestanden wären. „Ich verliere zu schnell die Nerven, wenn ich mich bedrängt fühle“, so der Angeklagte, der auch zugegeben hatte, während dem Vorfall einem der Männer mit dem Ausstechen der Augen gedroht zu haben.

Bewährung, Schadenersatz und Anti-Gewalt-Training

Der Angeklagte wurde schließlich wegen vorsätzlicher Körperverletzung sowie wegen Beleidigung und Bedrohung schuldig gesprochen. Er wurde zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt und muss einem Mann, den er durch einen Faustschlag verletzt hatte, 3.000 Euro Schadenersatz zahlen. Außerdem wurde er verpflichtet, an einem Anti-Gewalt-Training teilzunehmen.

Damit folgte das Gericht im Wesentlichen dem Antrag der Staatsanwältin. Der Verteidiger hatte eine Bewährungsstrafe gefordert. Das Verfahren gegen einen 24 Jahre alten Mitangeklagten wurde zu Beginn des Prozesses gegen die Zahlung einer Geldauflage in der Höhe von 600 Euro eingestellt. Ein dritter Angeklagter war wegen Krankheit nicht erschienen, seine Schuld wird nun gesondert verhandelt. 

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