Donnerstag, 18. April 2024
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Staatsanwalt will Attentäter von Dresden lebenslang wegsperren

Abdullah A. habe aus radikal-islamistischen Motiven ein Männerpaar niedergestochen, seine Eingliederung in die Gesellschaft sei "völlig offen"

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In Dresden fordert die Bundesanwaltschaft im Prozess um die tödliche Messerattacke auf ein schwules Paar für den Angeklagten eine lebenslange Haftstrafe mit anschließender Sicherheitsverwahrung. Abdullah A. hatte aus radikal-islamistischen Motiven im Herbst ein Männerpaar in der Dresdner Innenstadt niedergestochen, dabei starb einer der beiden Männer, der andere wurde schwer verletzt.

Für die Anklage hat der Mann aus Radikal-Islamismus und Schwulenhass gehandelt

Marcel Croissant, der Vertreter der Bundesanwaltschaft, sagte am Donnerstag vor dem Oberlandesgericht (OLG) Dresden, der 21-jährige Syrer habe sich des Mordes, des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht. Für ihn besteht kein Zweifel, dass der 21-Jährige die beiden Männer am 4. Oktober 2020 von hinten mit zwei Küchenmessern angegriffen habe.

Der Bundesanwalt verwies erneut auf das radikal-islamistische und homophobe Tatmotiv des Mannes. Das Paar aus Nordrhein-Westfalen wurde demnach zufällig zum Opfer der Attacke: Es machte in Dresden Urlaub und war am Abend in der Altstadt unterwegs. Weil sie dabei Händchen hielten, soll sie Abdullah A. niedergestochen haben. Einer der beiden Männer starb kurz nach dem Angriff, sein Mann wurde schwer verletzt.

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Abdullah A. habe „großes Leid über eine Vielzahl von Personen gebracht“

Der Angeklagte habe durch seine Tat „großes Leid über eine Vielzahl von Personen gebracht“, so Croissant weiter. Zeugen des Angriffs seien bis heute massiv traumatisiert, betonte der Staatsanwalt. Der überlebende Mann sagte Mitte April in seiner Aussage, dass der Angriff völlig überraschend gekommen war. Er könne sich nicht mehr daran erinnern, dass er in diesem Moment lebensgefährlich verletzt worden war – und sei „ehrlich gesagt, auch froh darüber“, so der 54-Jährige. Weil er bis heute emotional nicht in der Lage ist, wieder nach Dresden zu kommen, wurde er über Video zugeschaltet. 

Auch der Gutachter hatte Ende April vor Gericht klar gemacht, dass er den Abdullah A.  weiter für gefährlich halte. Seine innere Überzeugung sei mit der Verpflichtung verbunden, einen aktiven Beitrag zum Dschihad zu leisten, erklärte der forensische Psychiater Norbert Leygraf die Persönlichkeit des Angeklagten.

Der Gutachter hält den 21-Jährigen für schuldfähig – und weiter gefährlich

Hinweise auf eine psychische Erkrankung oder seelische Beeinträchtigung des Syrers hat der Gutachter nicht gefunden. Er betonte, er halte Abdullah A. für schuldfähig. Ihm gegenüber habe der Angeklagte zugegeben, dass er die Männer für ihre Homosexualität mit dem Tod bestrafen wollte, so Leygraf weiter.

Der Bundesanwaltschaft zufolge habe sich Abdullah A. seit 2016 zunehmend radikalisiert. Seit 2017 war er den sächsischen Behörden als islamistischer Gefährder bekannt und einschlägig vorbestraft. Er habe Ungläubige töten wollen und es sei davon auszugehen, dass er weitere Straftaten begehe, ist sich die Anklage sicher.

In zwei Wochen soll es ein Urteil geben

Es sei „völlig offen“, ob eine Wiedereingliederung des Mannes in die Gesellschaft jemals gelingen könne. Seine „islamistisch-dschihadistischen“ Überzeugungen seien tief in ihm verwurzelt. „Die Tat war ein Angriff auf uns alle“, betonte Croissant in seinem Plädoyer: „Auf die Werte, die wir uns für unser Zusammenleben gegeben haben.“

Das Urteil des Gerichts wird am 21. Mai erwartet. Zwei Tage zuvor gibt es die Plädoyers der Verteidigung und der Nebenkläger. Am Tatort soll ein Erinnerungsort entstehen. Dazu gibt es bereits Gespräche zwischen der Stadtverwaltung und dem CSD Dresden. Eingeweiht könnte dieser Gedenkort zum Dresdner CSD oder dem Jahrestag des Anschlags im Oktober werden.

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