Donnerstag, 25. April 2024
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Missbrauchsverdacht: Freispruch für Ex-Tanzlehrer der Staatsoper

Der Richterin zufolge gab es "erhebliche Zweifel" an den Angaben des mutmaßlichen Opfers

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In St. Pölten ist ein ehemaliger Tanzlehrer der Wiener Staatsoper am Donnerstag vom Vorwurf des Missbrauchs freigesprochen worden. Der heute 59-jährige Italiener soll 2013 einen damals 16-jährigen Schüler zu geschlechtlichen Handlungen aufgefordert haben, so die Anklage. An den Aussagen des mutmaßlichen Opfers gab es aber „erhebliche Zweifel“, so die Einzelrichterin.

Nach dem Outing des damals 16-Jährigen intensivierte sich die Beziehung

Vor Gericht erzählte der heute 24-jährige, der ebenfalls aus Italien stammt, dass er seinen Landsmann 2011 kennengelernt hatte, als er seine Ausbildung in Wien begonnen hatte. Zunächst sei es ein Lehrer-Schüler-Verhältnis gewesen, später „wurde die Beziehung etwas näher, etwas tiefer“, so der junge Mann, der nun als Tänzer in Deutschland wohnt, in einer Videoschaltung vor Gericht. Als er sich vor seinem Lehrer als schwul outete, sei „so etwas wie eine Freundschaft entstanden“.

Am letzten Schultag war der damals 16-Jährige dann nicht in der Schule, sondern ist mit dem Zug zu seinem Lehrer gefahren – genau genommen in das Haus seines damaligen Lebensgefährten im Bezirk Melk. Nach einem gemeinsamen Mittagessen sei es zu den Berührungen, nicht aber zu sexuellen Handlungen gekommen. Auf eine Frage der Staatsanwältin antwortete der 24-Jährige, die nun vorgeworfenen Berührungen im Haus des Ex-Partners seien einvernehmlich gewesen.

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Eine weitere Situation, die Teil der Anklage war, soll sich im Auto des Lehrers zugetragen haben, als dieser seinen Schüler wieder zum Bahnhof brachte. 

Bei der Polizei schilderte der junge Mann die Situationen anders als vor Gericht

All diese Situationen schilderte der 24-Jährige vor Gericht anders als zuvor gegenüber der Polizei. Er habe erst deshalb Jahre später Anzeige erstattet, weil bei einem Besuch in Wien Erinnerungen hochgekommen seien und es auch Gerüchte über eine Beziehung zwischen ihm und seinem Lehrer gegeben habe.

Der ehemalige Partner des Angeklagten betonte im Zeugenstand, dass er während des Besuchs des Teenagers die ganze Zeit ebenfalls im Haus war und auch Mittagessen gekocht habe. Der heute 52-Jährige betonte, dass es zu den Taten im Haus nicht gekommen sei.

Der Angeklagte beteuerte seine Unschuld – die Richterin sprach ihn frei

Der Beschuldigte bestätigte vor Gericht, damals ein Naheverhältnis zu dem Jugendlichen gehabt zu haben: Er sei wie ein Vater für den Jugendlichen gewesen, der sich ihm anvertraut habe, so der Ballettlehrer. Dass sich eine Situation zugetragen habe, wie sie der Betroffene zuvor bei der Befragung durch die Polizei geschildert hat, konnte der Richterin zufolge aber nicht festgestellt werden.

„Die Aussage des Zeugen war sehr widersprüchlich und inkonsistent“, so die Richterin weiter. Rechtsanwalt Andreas Schweitzer forderte deshalb in seinem Schlussplädoyer einen Freispruch für seinen Mandanten. Der Angeklagte selbst bekannte sich nicht schuldig. Weil Aussage gegen Aussage stand, wurde der 59-Jährige im Zweifel freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hat noch keine Erklärung abgegeben. Das Urteil ist deshalb noch nicht rechtskräftig.

Seinen Job bei der Staatsoper hatte er nach dem Bekanntwerden der Vorwürfe verloren, er ist bis heute arbeitslos. Ein arbeitsrechliches Verfahren sei im Laufen, hieß es dazu.

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