Donnerstag, 18. April 2024
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Lebenslange Haft für den Messerattentäter von Dresden

Höchststrafe für den 21-jährigen Islamisten, der ein schwules Paar niedergestochen hat

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Weil er letztes Jahr im Oktober in der Dresdner Innenstadt ein schwules Paar angegriffen und dabei einen der Männer getötet hatte, stand ein heute 21-jähriger Syrer vor Gericht. Die Bundesanwaltschaft warf ihm vor, aus islamistischen und schwulenfeindlichen Motiven gehandelt zu haben. Nun wurde das Urteil gesprochen: Abdullah al-H. H. wurde zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.

Gericht stellt die besondere Schwere der Schuld fest

Nach Überzeugung des Gerichts sei der Syrer des Mordes, des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung schuldig, so Hans Schlüter-Staats, der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Dresden. Außerdem sieht der Staatsschutzsenat, vor dem verhandelt wurde, eine besondere Schwere der Schuld. Deshalb wurde Sicherheitsverwahrung unter Vorbehalt angeordnet. Damit kann er frühestens nach 15 Jahren auf freien Fuß gesetzt werden.

Damit folgte das Gericht den Forderungen der Bundesanwaltschaft. „Der Angeklagte handelte aus radikalislamistischen und homophoben Motiven. Es war ein Angriff auf uns alle, weil es ein Angriff auf unsere Werte und unser Zusammenleben war“, so Bundesanwalt Marcel Croissant in seinem Plädoyer. Die Verteidigung hatte für eine Verurteilung nach dem milderen Jugendstrafrecht plädiert. Damit hätte sich die Zeit bis zur Prüfung einer Sicherheitsverwahrung verkürzt. Der Syrer war zum Zeitpunkt der Tat 20 Jahre alt.

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Aus islamistischen Motiven und Schwulenhass beging der 21-Jährige die Tat

Abdullah al-H. H. hatte am 4. Oktober 2020 die beiden Männer, 55 und 53 Jahre alt, nach Auffassung der Bundesanwaltschaft in der Altstadt von Dresden angegriffen, weil sie Händchen hielten. Sie wurden zu Zufallsopfern. Er habe Homosexualität als „schwere Sünde“ betrachtet und das Paar aufgrund seiner radikal-islamischen Gesinnung mit dem Tod bestrafen wollen.

Bei dem Angriff starb der 55-jährige Thomas L. aus Krefeld. Sein Lebenspartner wurde lebensgefährlich verletzt. Auch er wurde während des Prozesses als Zeuge einvernommen – per Video, weil er noch immer nicht an den Ort der schrecklichen Tat zurückkehren kann. 

Der Polizei war er bereits als Gefährder bekannt

Bereits 2017 wurde der einschlägig vorbestrafte 21-Jährige vom sächsischen Landeskriminalamt als islamistischer Gefährder eingestuft. Abdullah al-H. war nur fünf Tage vor dem Messerangriff aus dem Gefängnis entlassen worden. Er wurde zu einer knapp dreijährigen Jugendhaft verurteilt, weil er auf seinem Facebook-Profil unter anderem die Symbole des „islamischen Staats“ verwendet und zum Kampf gegen „Ungläubige“ aufgerufen hatte.

Dem forensischen Psychologen Norbert Leygraf, der als Gutachter beigezogen wurde, sei mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass der Angeklagte aufgrund seiner Überzeugung erneut schwere Straftaten begehen werde, wenn er die Möglichkeit dazu hätte. Leygraf attestierte dem 21-Jährigen auch, schuldfähig zu sein.

Zur Urteilsverkündung haben sich mehrere Gruppen aus der queeren und linken Szene vor dem Oberlandesgericht angekündigt. Am Nachmittag soll eine Kundgebung am Tatort stattfinden. Um 19.00 Uhr veranstaltet der CSD Dresden vor dem Kulturpalast eine Kundgebung unter dem Motto „Keine Stille und kein Totschweigen“. Der Verein fordert auch von der Stadt einen Gedenkort für die Opfer.

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