Donnerstag, 25. April 2024
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SPÖ will Homo-Heilern per Gesetz das Handwerk legen

Grüne sehen den Vorstoß positiv, die ÖVP ist abwartend

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Der österreichische Nationalrat hat sich letzte Woche mit einem Verbot von „Konversionstherapien“ beschäftigt – der entsprechende Antrag wurde dem Justizausschuss zugewiesen. Wie es dort damit weitergeht, ist allerdings noch unklar.

Die SPÖ fordert einen eigenen Straftatbestand für „Homo-Heiler“

Der Antrag wurde von SPÖ-Gleichbehandlungssprecher Mario Lindner eingebracht. Konversions- und Reparativ-„Therapien“, die versuchen, die sexuelle Orientierung von Menschen zu verändern, würden seit Langem von internationalen Organisationen und Berufsverbänden abgelehnt, so die SPÖ.

Die Sozialdemokrat:innen fordern, dass ein eigener Straftatbestand eingeführt wird, der „Konversionstherapien“ an Minderjährigen mit bis zu einem Jahr Haft oder einer Geldstrafe von bis zu 720 Tagsätzen ahndet. Gleiches soll gelten, wenn die „Behandlung“ älterer Personen auf einem Willensmangel beruhe. Dieser Vorschlag orientiere sich an der Regelung, die letztes Jahr in Deutschland beschlossen wurde, so Lindner weiter.

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Bereits 2019 forderte der Nationalrat ein entsprechendes Verbot

In der Debatte zum SPÖ-Antrag wies Lindner darauf hin, dass der Nationalrat bereits 2019 einen entsprechenden Entschließungsantrag einstimmig beschlossen hatte. Doch bis heute fehle, was dieser Antrag damals gefordert hatte: Ein gesetzliches Verbot der „Konversionstherapien“. Lindner sagte, diese Behandlungen würden noch immer stattfinden, wie Erfahrungsberichte von Jugendlichen zeigten.

Unterstützung für den Antrag gab es von den Neos und  von den Grünen. Auch der pinke LGBTI-Sprecher Yannick Shetty sieht die deutsche Regelung als Vorbild und kritisierte, dass seit dem einstimmigen Beschluss nichts passiert sei. Er erinnerte daran, dass die Suizidrate bei LGBTI-Jugendlichen fünfmal so hoch wie bei heterosexuellen Jugendlichen sei.

Für die Grünen betonte LGBTI-Sprecherin Ewa Ernst-Dziedzic, dass eingetragenen Psychotherapeut:innen solche „Therapien“ zwar verboten seien. Allerdings würden sie dennoch durchgeführt, da man derzeit etwa gegenüber Vereinen, Freikirchen oder anderen religiösen Organisationen keine Handhabe habe. Die betroffenen Jugendlichen würden durch diese „Therapien“ oft noch weiter traumatisiert.

Für die ÖVP ist die geltende Rechtslage ausreichend

Für die ÖVP-Abgeordnete Maria Smodics-Neumann gibt es derzeit keinen Handlungsbedarf, „Konversionstherapien“ zu verbieten. Die geltende Rechtslage sei ausreichend, zitiert sie Experten und das Gesundheitsministerium. Allerdings biete der Antrag die Gelegenheit, sich die Problematik noch einmal anzusehen.

Sollte die türkis-grüne Regierung den Gesetzesentwurf im Justizausschuss durchwinken, könnte ein Verbot von „Konversionstherapien“ noch vor dem Sommer beschlossen werden. „Die Volkspartei hat dem Verbot von solchen gefährlichen Praktiken schon 2019 zugestimmt. Nehmen Sie Ihre eigene Stimme und den Nationalrat ernst und setzen wir gemeinsam schnell das gesetzliche Verbot um!“, appelliert Lindner deshalb an die ÖVP.

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