Freitag, 29. März 2024
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Deutschland entschädigt LGBT-Soldaten für erlittenes Unrecht

Symbolische Entschädigungszahlung mit einigen Schwächen

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In Deutschland werden queere Soldat:innen für erlittenes Unrecht entschädigt. Betroffenenvertretern geht der Ende Mai vom Bundestag beschlossene Gesetzesentwurf zu diesem Thema aber nicht weit genug – denn die Entschädigungszahlung sei lediglich symbolisch und erfasse nicht alle Formen der Schikane.

Eine einmalige Entschädigung für Entlassungen oder Schikanen

Der Entwurf sieht Entschädigungen für LGBT-Personen vor, die bis Juli 2000 wegen ihrer sexuellen Orientierung aus der Bundeswehr oder der DDR-Volksarmee entlassen oder schikaniert wurden, etwa durch Degradierung oder ausbleibende Beförderungen. So gibt es einmalig 3.000 Euro für dienstliche Benachteiligungen sowie jede aufgehobene Verurteilung durch Truppendienstgerichte aufgrund einvernehmlicher homosexueller Handlungen.

Erst im Juli 2000 hat die Bundeswehr Homosexualität nicht mehr als „Sicherheitsrisiko“ eingestuft. Seit diesem Datum dürfen Lesben und Schwule offen dienen. Letzten Sommer hatte sich Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer für das erlittene Unrecht entschuldigt. Die Entschädigung könne das zwar nur in Ansätzen wiedergutmachen, sei aber „ein klares Zeichen, dass wir zu unserer Verantwortung in der Vergangenheit stehen“.

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Bekannte Schwächen des Gesetzesentwurfes wurden nicht korrigiert

Der Gesetzesentwurf zur Entschädigung queerer Soldaten wurde letztendlich in zweiter und dritter Lesung einstimmig angenommen. Allerdings haben sich CDU/CSU und SPD in der endgültigen Fassung über Änderungswunsche von Verbänden und der Opposition hinweggesetzt. „Leider wurde die Chance verpasst, die Schwächen des Gesetzentwurfs zu beseitigen“, so LSVD-Vorstandsmitglied Patrick Dörr in einer Aussendung.

Denn LGBTI-Organisationen hatten bereits im Vorfeld Nachbesserungen an dem Gesetzesentwurf gefordert. Auch bei einer Sachverständigenanhörung im Verteidigungsausschuss gab es Kritik.  Das nun beschlossene Gesetz beschränke sich auf „eine symbolische Entschädigung“ und erfasse nicht alle Diskriminierungen, denen LGBTI-Soldat:innen ausgesetzt waren, so Dörr weiter.

Auch queere Soldatenvertreter fordern Nachbesserungen

Da die Parteien signalisierten, die Schwachstellen des Gesetzes zu beseitigen, sei es „umso enttäuschender“, dass der Gesetzesentwurf nun ohne Änderungen verabschiedet werde, kritisiert das LSVD-Vorstandsmitglied. Eine umfassende Entschädigungsregelung würde dem Verband zufolge „höhere Entschädigungssummen, Härtefallregelungen, die Möglichkeit nachträglicher Beförderungen und eine kollektive Entschädigung“ erfordern.

Das nun beschlossene Gesetz lasse außerdem außer Acht, dass es auch nach dem Juni 2000 Diskriminierungen in der Bundeswehr gegeben habe. „Alle Expert*innen halten diese Stichtagsregelung als realitätsfern“, kritisiert deshalb der LGBTI-Soldat:innenverband QueerBW: Jahrzehntelange Diskriminierung lasse sich „nicht über Nacht mit einem Blatt Papier ändern“.

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