Freitag, 29. März 2024
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Einstimmiger Beschluss für ein Verbot von „Konversionstherapien“

In einigen Punkten geht der Antrag weiter als die Forderungen der Opposition

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Einen weiteren Erfolg für die LGBTI-Community gab es heute im Gleichbehandlungsausschuss des Nationalrats: Neben dem Verbot medizinisch unnötiger Operationen bei intergeschlechtlichen Kindern hat der Ausschuss mit den Stimmen aller Parteien beschlossen, „Konversionstherapien“ zu verbieten. Der gemeinsame Antrag von ÖVP und Grünen geht dabei sogar über die Forderungen der Opposition hinaus.

Auch die Bewerbung dieser „Therapien“ soll unter Strafe gestellt werden

Denn geschützt sollen nicht nur Kinder und Jugendliche werden, sondern auch Erwachsene, die nicht in der Lage sind, ihre Entscheidung zu einer solchen „Therapie“ richtig einzuordnen. Auch soll nicht nur die Durchführung solcher Pseudo-Behandlungen unter Strafe gestellt werden, sondern auch deren Bewerbung und Zuführung.

„Mit dem heutigen Beschluss stellen wir die Weichen für ein ganzheitliches Verbot von sogenannten Konversionstherapien“, freut sich Ewa Ernst-Dziedzic, Sprecherin der Grünen für LGBTIQ und Menschenrechte. Sie hat auch den Antrag für den heutigen Gleichbehandlungsausschuss initiiert.

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„Diese Scheinbehandlungen, die auf die Änderung der sexuellen Orientierung abzielen, sind brandgefährlich“, betont Ernst-Dziedzic: „Lesbische, schwule, bisexuelle und queere Jugendliche müssen wissen: Ihr seid gut, so wie ihr seid und wir tun alles, um euch vor diesen traumatisierenden Pseudo-Behandlungen zu schützen.“

Der Entschließungsantrag wurde einstimmig angenommen

„Es freut mich, dass wir den Koalitionspartner zu einem klaren Bekenntnis für den Schutz von homo- und bisexuellen Jugendlichen bewegen konnten und auch die SPÖ, die NEOS und die FPÖ den Antrag unterstützen“, so die Grüne Abgeordnete weiter: „Nur so stellen wir einen wirkungsvollen Schutz von queeren Jugendlichen sicher. Nicht weniger ist unsere Aufgabe“

Bereits im Juni 2019 hat der Nationalrat einen entsprechenden Entschließungsantag einstimmig angenommen – bis jetzt wurden Gesundheits- und Justizministerium allerdings nicht tätig: Für Psychologen und medizinische Berufe sei ein solches Verbot nicht nötig, da die Berufsethik solche schädlichen „Therapien“ ohnehin verbiete, lautete deren Argumentationslinie. Allerdings finden solche „Behandlungen“ oft außerhalb des medizinischen Bereichs statt, etwa bei Glaubensgemeinschaften.

Kritisiert werden solche „Homo-Heilungen“ auch international, etwa von den Vereinten Nationen, dem Weltärztebund und dem Europäischen Parlament. In einem Bericht, der letztes Jahr veröffentlicht wurde, bezeichnete UNO-Experte Victor Madrigal-Borloz solche Behandlungen als „erniedrigend, inhuman und grausam“.

Zufriedenheit bei den Neos: Jetzt sind die Ministerien am Zug

Im Vorfeld hatten Neos und SPÖ eigene Aktionen gestartet, um „Homo-Heilern“ das Handwerk zu legen. So haben beispielsweise die Neos anlässlich des Pride Month eine Online-Petition aufgelegt, die bereits von 7.500 Personen unterschrieben wurde. Dementsprechend zufrieden ist man bei der Opposition mit dem Beschluss im Gleichbehandlungsausschuss.

„Mit dem heutigen Beschluss im Ausschuss ist der erste Schritt zu dem Verbot gesetzt worden. Jetzt können wir den entsprechenden Antrag im nächsten Plenum des Nationalrats beschließen“, freut sich beispielsweise Yannick Shetty, LGBTIQ+- und Jugendsprecher der Neos. Er fordert die zuständigen Ministerien auf, nun rasch aktiv zu werden: „Wir haben 2019 bereits einen einstimmigen Beschluss gefasst, dass die Bundesregierung dieses Verbot umsetzen soll, nichts ist passiert. Wir werden ganz genau beobachten, ob diesmal wirklich etwas weitergeht und LGBTIQ-Jugendliche tatsächlich geschützt werden.“

Auch HOSI Salzburg lobt die Initiative

Lob für den Beschluss kommt auch aus der LGBTI-Community. „Pseudo-Therapien und Behandlungen, die darauf abzielen, die sexuelle Orientierung oder die Geschlechtsidentität zu verändern, richten massiven Schaden an und sind aufs Schärfste zurückzuweisen. Gerade junge Menschen müssen vor diesen schädlichen Praktiken geschützt werden“, sagt etwa Josef Lindner, Obmann der HOSI Salzburg.

„Homo-Heilungen“ sind bereits in mehreren europäischen Ländern bereits verboten, etwa in Deutschland oder Spanien. In Deutschland drohen bis zu einem Jahr Haft, in Spanien bis zu 150.000 Euro Geldstrafe. In Deutschland sind einer Schätzung der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld jedes Jahr etwa 1000 Menschen von diesen „Therapien“, die von seriösen Ärzten abgelehnt werden, betroffen.

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