Samstag, 20. April 2024
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Ab heute sperrt die Gastronomie um Mitternacht

Ab Juli könnte die Sperrstunde sogar komplett fallen

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Heute startet der nächste Öffnungsschritt in der heimischen Gastronomie: Die Sperrstunde wird von 22.00 auf 24.00 Uhr nach hinten verlegt. Ein Angebot, das auch viele Szenelokale gerne nutzen. Nach wie vor geschlossen sind einige Lokale der Nachtgastronomie – doch auch das könnte sich schon bald ändern.

Schon ab 1. Juli könnte die Sperrstunde komplett wegfallen

Wie Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein von den Grünen gestern bekanntgegeben hat, soll die Sperrstunde für Lokale – unter Berücksichtigung der sonst geltenden Regeln – schon ab 1. Juli komplett wegfallen. Auch „typische Nachtgastronomie im Laufe des Sommers“ soll dann erlaubt werden – jeweils unter der Voraussetzung, dass sich das Infektionsgesehen nicht wieder verschlechtert. Das wäre für die Nachtgastronomie eine enorme Erleichterung, hat sie doch schon seit über einem Jahr praktisch durchgehend geschlossen.

In der Szene wäre das eine enorme Erleichterung für viele Lokale: Diskotheken wie das Why Not leiden unter der frühen Sperrstunde, Cruising-Bars wie das F56 oder das Hard On, Vereinslokal der LMC Vienna, haben noch immer geschlossen. Auch Eventveranstalter warten darauf, dass sie wieder ihre Veranstaltungen abhalten können. Allerdings: Ob Tanzen oder der Betrieb an der Bar dann auch erlaubt wird, ist unklar.

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Ab heute sind mehr Personen pro Tisch erlaubt

Doch zuvor beginnt bereits heute ein weiteres Stück Normalität: So wird die Sperrstunde um zwei Stunden auf 24.00 Uhr nach hinten verlegt. Indoor sind pro Tisch nun acht statt vier Personen erlaubt, im Gastgarten dürfen es jetzt sogar bis zu 16 Erwachsene sein, zusätzlich betreuungspflichtige Kinder. Der Mindestabstand wird von zwei auf einen Meter reduziert.

Bei Veranstaltungen mit fix zugewiesenen Sitzplätzen sind outdoor 3.000 Personen und indoor maximal 1.500 Personen erlaubt. Veranstalter dürfen außerdem maximal 75 Prozent der vorhandenen Sitzplätze vergeben. In Handel, Museen und Sport wird die Zahl der mindestens verfügbaren Quadratmeter pro Kunde von 20 auf 10 gesenkt.

Die 3-G-Regel gilt weiterhin

Außerdem fällt die Outdoor-Maskenpflicht in den meisten Bereichen – nur für Kellner und Gäste auf dem Weg innerhalb der Lokale gilt sie noch weiter. Auch die 3-G-Regel gilt weiter: Wer ins Café, die Sauna oder das Fitness-Studio will, muss getestet, geimpft oder genesen sein.

Möglich werden diese Öffnungen in der Gastronomie, weil sich die Zahl der Corona-Neuinfektionen seit geraumer Zeit auf niedrigem Niveau einpendelt. So lag die Sieben-Tage-Inzidenz am Mittwoch in Österreich bei 26, die Zahl der Neuinfektionen liegt seit über einer Woche deutlich unter 400.

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