Donnerstag, 28. März 2024
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Frankreich öffnet künstliche Befruchtung für lesbische Paare

Auf Kosten des Staates: Bis jetzt nur für heterosexuelle Paare

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In Frankreich können nun auch alleinstehende und lesbische Frauen durch künstliche Befruchtung schwanger werden. Ein entsprechendes Gesetz wurde am Dienstag mit großer Mehrheit vom Parlament angenommen.  

Große Mehrheit für neues Bioethik-Gesetz

So stimmten am Dienstag 326 Abgeordnete für das Bioethik-Gesetz, das die künstliche Befruchtung öffnet, 115 Abgeordnete stimmten dagegen. Damit ist diese Maßnahme künftig auch für lesbische und alleinstehende Frauen in Frankreich kostenlos verfügbar. Bis jetzt war künstliche Befruchtung ausschließlich heterosexuellen Paaren vorbehalten. 

Damit wurde ein Wahlversprechen von Präsident Emmanuel Macron umgesetzt, über das in den letzten zwei Jahren in beiden Kammern des Parlaments hitzig debattiert wurde. Bis jetzt mussten alleinstehende Frauen oder lesbische Paare etwa nach Belgien oder Spanien fahren, um sich dort mit dem Sperma eines Spenders befruchten zu lassen. 

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Große Mehrheit der Franzosen für den Fortschritt

Mit dem neuen Gesetz muss bei lesbischen Paaren die nicht-leibliche Mutter das Kind auch nicht mehr adoptieren: Auch unverheiratete Paare können bei einem Notar vorab die gemeinsame Elternschaft eintragen lassen. Für den französischen Gesundheitsminister Olivier Véran war der Tag der Beschlussfassung ein „guter Tag“ für Frankreich. Er geht davon aus, dass die ersten Kinder unter der Neuregelung “vor dem Jahresende 2021” gezeugt werden. 

In der Bevölkerung hat die Öffnung der Reproduktionsmedizin großen Rückhalt: Umfragen zufolge unterstützen mehr als zwei Drittel der Französinnen und Franzosen diese Maßnahmen. Dagegen ist vor allem eine schrille Minderheit konservativer, kirchlicher und LGBTI-feindlicher Gruppen. Sie argumentieren, das Gesetz beraube Kinder ihrer Vaterfigur und bedrohe die traditionelle Familie. 

Kinder von Samenspendern können erfahren, wer ihr Vater ist

Das gestern beschlossene Bioethik-Gesetz öffnet außerdem den französischen Frauen die Möglichkeit, ihre Eizellen einfrieren und später künstlich befruchten zu lassen. Bis jetzt war das nur in Ausnahmefällen erlaubt, etwa wenn eine Krebstherapie die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen konnte. 

Leihmutterschaften bleiben verboten. Kinder, die aber im Ausland durch eine Leihmutter auf die Welt gekommen sind, können aber erstmals unter Auflagen von den Behörden anerkannt werden. Außerdem haben Kinder, die mit dem Samen eines Spenders gezeugt wurden, künftig die Möglichkeit, als Erwachsene die Identität des Vaters zu erfragen. Bis jetzt hat Frankreich die Anonymität der Samenspender geschützt. 

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