Freitag, 29. März 2024
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Ende der Sperrstunde: Jetzt ist die gesamte Szene wieder offen

Nicht nur die Nachtgastronomie profitiert von den neuen Öffnungsschritten

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Ab heute werden die strengen Corona-Regeln weiter gelockert: Mit dem Wegfall der Sperrstunde hat nun auch die Nachtgastronomie wieder eine Perspektive – auch, wenn die Öffnungsbestimmungen in Wien aus Angst vor der Delta-Variante des Virus strenger ausgelegt werden. 

3-G-Regel bleibt gültig, auch Registrierungspflicht bleibt

So bleibt für alle Besuche in der Gastronomie die “3-G-Regel“ gültig – Besucher müssen also entweder getestet, genesen oder geimpft sein. Auch die Registrierungspflicht bleibt für alle erhalten, die länger als 15 Minuten in einem Lokal sind. So sollen bei einer Infektion die Kontakte besser nachvollzogen werden können. Die Registrierungspflicht gilt auch für Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe, nicht öffentliche Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie bei Zusammenkünften mit mehr als 100 Personen. 

Was allerdings fällt, ist die Maskenpflicht in der Gastronomie. Bis gestern mussten Gäste und Personal außerhalb des Tisches eine FFP-2-Maske tragen. Auch Kontaktbeschränkungen, Abstandsregeln oder Beschränkungen der Personenzahl pro Quadratmeter wurden abgeschafft. Außerdem gibt es für die Lokale keine Sperrstunde mehr. Lokale ohne klassische Sitzplätze, also Discos oder Clubs, dürfen aber voraussichtlich bis 22. Juli nur zu 75 Prozent ausgelastet sein. 

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Auch die letzten Lokale machen jetzt auf

Einige Lokale, die noch immer geschlossen hatten, haben bereits angekündigt, in den nächsten Wochen wieder zu öffnen. Das Hard On hat angekündigt, seine Pforten ab 9. Juli wieder zu öffnen. Das F56 sperrt bereits am morgigen Freitag wieder auf. Andere Bars verlängern ihre Öffnungszeiten: So kann beispielsweise im Village wieder bis drei Uhr früh gefeiert werden, auch im Café Savoy kann man jetzt am Wochenende wieder bis zwei Uhr tratschen. 

Im Rahmen der 3-G-Zutrittsbeschränkungen werden übrigens in Wien die “Wohnzimmer-Schnelltests”, also zu Hause gemachte Antigen-Schnelltests, nicht mehr akzeptiert. Gültig sind hingegen die “Alles gurgelt”-Selbsttest, weil diese PCR-Tests sind, sowie Schnelltests aus einer Teststraße oder Apotheke. Ob einige Wirte mit ihrem Hausrecht strengere Regeln erlassen werden, steht noch nicht fest. 

Auch außerhalb der Gastronomie gibt es Vereinfachungen: So ist in öffentlichen Verkehrsmitteln, dem Handel und den Museen ein Mund-Nasen-Schutz (MNS) ausreichend. Damit fällt auch die Maskenpflicht bei körpernahen Dienstleistungen wie etwa Friseuren oder Masseuren. Mit 22. Juli soll der MNS nur mehr in öffentlichen Verkehrsmitteln und Supermärkten notwendig sein. 

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