Freitag, 19. April 2024
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EU-Parlament verlangt deutliche Maßnahmen gegen Ungarn

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Mit deutlicher Mehrheit hat das Europaparlament am Donnerstag einen Entschließungsantrag angenommen, in dem von der EU-Kommission deutliche Schritte gegen Ungarn gefordert werden. Grund dafür ist das “Anti-LGBTI-Gesetz“, das gestern in unserem Nachbarland in Kraft getreten ist. 

459 Abgeordnete dafür, 147 dagegen

Der Antrag fordert alle Mitgliedsstaaten “und insbesondere Ungarn erneut auf”, auch gegenüber Minderjährigen “Zugang zu umfassender Sexual- und Beziehungserziehung sicherzustellen”, wobei “die Vielfalt der sexuellen Ausrichtungen, der Geschlechtsidentitäten, der Geschlechtsausdrucksformen und der Geschlechtsmerkmale zum Ausdruck kommen sollte, um auf Stereotypen oder Vorurteilen beruhenden Fehlinformationen entgegenzuwirken”. 

Für den Entschließungsantrag stimmten 459 Abgeordnete, 147 dagegen. Es gab 58 Enthaltungen. Dort heißt es auch, dass im Europäischen Rat und der EU-Kommission “dringend Maßnahmen zur Verteidigung der in Artikel 2 EUV verankerten Werte” gegen Ungarn notwendig seien. Den Abgeordneten geht es auch darum, dass Ungarn weniger Geld von der EU bekommen soll, wenn das Land die Rechte sexueller Minderheiten nicht anerkennt. 

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Dazu zitieren die Abgeordneten auch den Vertrag von Lissabon, der auch von Ungarn anerkannt wird. Dort bestätigen die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, dass “die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören” jene Werte seien, auf die sich die Union gründe. 

Nach Meinung der Parlamentarier könnte Ungarn schon jetzt das Geld gekürzt werden

Ein von einigen Parlamentarier:innen in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten kommt zu dem Schluss, dass der Rechtsstaatsmechanismus, der Zahlungen aus Brüssel kürzt, wenn Grundrechte in Mitgliedsstaaten verletzt würden, im Fall von Ungarn schon greift: So sehen die Juristen einen Mangel an Transparenz bei der Verwaltung von EU-Geldern und das Fehlen einer effektiven Strafverfolgung bei Betrug. Außerdem fehle eine Überprüfung der Behörden, die mit EU-Geldern hantieren, durch unabhängige Gerichte. 

Das “Anti-LGBTI-Gesetz“ in Ungarn, das es verbietet, Kindern und Jugendlichen positive Informationen über Homo- und Transsexualität zugänglich zu machen, sei ein “weiteres Beispiel” für den “graduellen Rückbau der Grundrechte in Ungarn”, so die Europaabgeordneten. Man sei “besorgt darüber, dass das Gesetz dem russischen Gesetz von 2013 über sogenannte LGBT-Propaganda ähnelt, mit dem der LGBTIQ-Gemeinschaft in Russland schwerer Schaden zugefügt wurde”. 

In dem Entschließungsantrag wird auch beklagt, dass in Ungarn “organisierte staatlich geförderte LGBTIQ-Phobie und Desinformationskampagnen zu Instrumenten der politischen Zensur durch die ungarische Regierung geworden sind”. 

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