Freitag, 26. April 2024
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EGMR fordert von Russland rechtliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare

Zu einer Umsetzung des Urteils kann die russische Regierung aber nicht verpflichtet werden

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Ein bahnbrechendes Urteil hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am Dienstag in Straßburg gefällt: Er hat Russland verurteilt, weil es in dem Land keine offizielle Anerkennung für schwule und lesbische Paare gibt. Damit verstößt das Land gegen das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens. Der Wermutstropfen an der Entscheidung: Russland erkennt Urteile des EGMR nicht automatisch an. 

Rechte von Minderheiten dürfen nicht von der Akzeptanz der Mehrheit abhängen

Geklagt hatten drei russische Paare: Irina Fedotova und Irina Shipitko, Dmitriy Chunosov und Yaroslav Yevtushenko sowie Ilmira Shaykhraznova und Yelena Yakovleva. Ihre Anträge auf Anerkennung ihrer Partnerschaft ist von Gerichten in Grjasi und Moskau abgelehnt worden. Sie warfen den russischen Behörden deshalb Diskriminierung vor und gingen vor den EGMR.  

Die russische Regierung erklärte gegenüber dem Gerichtshof, die fehlende Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare sei durch das gesamtgesellschaftliche Interesse begründet. Doch diese Argumentation wiesen die Richter:innen zurück: Rechte von Minderheiten dürften nicht von der Akzeptanz der Mehrheit abhängen.  

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Wie Russland das Urteil umsetzt, überlassen die Richter der Regierung

Es gebe keine Begründung, dass die Paare ihre Beziehungen nicht rechtlich formalisieren könnten, so das Gericht weiter. Russland habe die Pflicht, einen Rechtsrahmen zu schaffen, der die gleichgeschlechtlichen Beziehungen der Paare anerkenne und schütze. Wie dieser Rahmen aussehen könnte, liege allerdings im Ermessen Russlands. Dabei gebe es unter Berücksichtigung des “spezifischen sozialen und kulturellen Kontexts” durchaus Spielraum, so die Richter:innen. 

Die Forderung der Kläger:innen nach Schmerzensgeld in der Höhe von 50.000 Euro wurde vom EGMR abgelehnt. Dass das Gericht die Verletzung von Grundrechten festgestellt habe, sei ausreichend, so die Richter:innen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Alle Parteien haben drei Monate Zeit, Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen. 

Die russische Regierung kann das Urteil auch ignorieren

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ist ein Gremium des Europarats, dem auch Russland angehört. Allerdings hat Russland im Jahr 2015 ein Gesetz beschlossen, dass es der Regierung ausdrücklich erlaubt, Entscheidungen des EGMR zu ignorieren. Doch auch wenn der EGMR wenig Möglichkeiten hat, seine Urteile durchzusetzen, könnte es auch Auswirkungen auf andere Staaten des Europarats haben. 

Homosexualität ist in Russland zwar nicht verboten, aber weitgehend tabuisiert. In den letzten Jahren hat Präsident Wladimir Putin das Thema auch immer wieder genutzt, um sich gegen den “moralisch verkommenen” Westen abzugrenzen. So gibt es ein Gesetz gegen “Homo-Propaganda”, das es verbietet, sich gegenüber Kindern oder Jugendlichen positiv über Homosexualität zu äußern. Im letzten Jahr wurde die Ehe als Verbindung zwischen Mann und Frau in der russischen Verfassung festgeschrieben. 

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