Mittwoch, 24. April 2024
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Wegen LGBTI-Diskriminierung: EU leitet Verfahren gegen Ungarn und Polen an

Als Reaktion auf umstrittene Gesetze und Vorgänge gegen die LGBTI-Community

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Die Europäische Union hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn und Polen eingeleitet. Einen entsprechenden Brief schickte die EU-Kommission heute an die Regierungen in Warschau und Budapest. Das Verfahren ist eine Reaktion auf den Druck, den beide Staaten auf sexuelle Minderheiten ausüben. 

In Ungarn ist letzte Woche ein Gesetz in Kraft getreten, das jede Art der positiven Darstellung von Homo- und Transsexualität gegenüber Kindern und Jugendlichen verbietet und sehr an ein russisches Gesetz gegen “Homo-Propaganda” erinnert. In Polen haben sich zahlreiche Städte und Regionen, in Summe etwa ein Drittel des Staatsgebiets, zu “LGBT-ideologiefreien Zonen” erklärt.

Die Kommission will alle Mittel einsetzen, um die Grundwerte der EU zu verteidigen

Für die Kommission handelt es sich dabei um “Probleme bei Gleichbehandlung und anderen fundamentalen Rechten”. Die Kommision werde “alle ihr zur Verfügung stehenden Instrumente einsetzen, um diese Werte zu verteidigen”, heißt es in einer Presseerklärung. 

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„Europa wird niemals zulassen, dass Teile unserer Gesellschaft stigmatisiert werden: Sei es wegen der Person, die sie lieben, wegen ihres Alters, ihrer politischen Meinung oder aufgrund ihres religiösen Glaubens“, betont EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen, dir das ungarische Gesetz schon zuvor als “Schande” bezeichnet hatte. Die Kommissionspräsidentin hatte schon in den letzten Tagen mit Konsequenzen gedroht, falls Ungarn das “Anti-LGBTI-Gesetz“ nicht zurücknehmen würde. 

Die Verstöße der Ungarn sind rechtlich detailliert aufgeschlüsselt

Nun kommt die rechtlich detaillierte Version der EU-Kritik: Das Gesetz verstoße unter anderem gegen die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste, weil die ungarischen Beschränkungen sexuelle Minderheiten diskriminieren und unverhältnismäßig seien. Dass queere Jugendliche auch keine Informationen aus anderen Ländern über das Internet bekommen dürften, verstößt wiederum gegen die Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr. 

Außerdem hat Budapest die EU nicht vorzeitig über das Gesetz informiert – was gegen die Transparenzrichtlinie im Binnenmarkt verstoße. Die Beschränkungen im Dienstleistungs- und Warenverkehr, die durch das ungarische Gesetz wirksam werden, wurden der EU zufolge ebenfalls nicht hinreichend begründet und sind diskriminierend und unverhältnismäßig. Auch der EU-Datenschutz werde der Kommission zufolge durch das Gesetz verletzt. 

Auch die Bestrafung eines LGBT-Kinderbuchs ist nicht mit EU-Recht vereinbar

Schließlich ist die Kommission noch der Auffassung, dass das ungarische Gesetz auch gegen die Menschenwürde, das Recht auf freie Meinungsäußerung und auf Informationsfreiheit, das Recht auf Achtung des Privatlebens und das Recht auf Nichtdiskriminierung verstoße. Allerdings hatte der rechtsnationalistische Regierungschef Viktor Orbán bereits eine Rücknahme des Gesetzes abgelehnt. Im Gegenzug warf er der EU eine “beispiellose Kampagne” gegen das Land vor. 

Ein weiterer Grund für das Eingreifen der EU-Kommission war die Verurteilung eines Verlages durch die ungarische Verbraucherschutzbehörde, weil ein Kinderbuch mit LGBTI-Personen keinen Warnhinweis hatte. Dieses entspreche eine Beschränkung der freien Meinungsäußerung und sei nicht mit dem Nichtdiskriminierungsgebot vereinbar, heißt es aus Brüssel.    

Im Fall von Polen geht es vor allem um die Zurückhaltung von Informationen

Im Fall von Polen kam die EU-Kommission zu dem Schluss, dass die Regierung nicht vollständig und angemessen auf ihre Fragen zur Ausrufung “LGBT-freier Zonen” reagiert habe – und wie diese denn mit EU-Recht vereinbar wären. Durch das Zurückhalten von Informationen verstoße Polen gegen den Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit. 

Polen und Ungarn haben nun zwei Monate Zeit, auf das Schreiben der EU-Kommission zu reagieren. Ist die Antwort der beiden Mitgliedsstaaten nicht zufriedenstellend, kann die Kommission das Verfahren bis vor den Europäischen Gerichtshof bringen.

Zustimmung und Kritik von österreichischen EU-Abgeordneten

Monika Vana, Delegationsleiterin der Grünen, forderte in einer ersten Stellungnahme, die Kommission dürfe „die Anwendung des Rechtsstaatsmechanismus nicht weiter hinauszögern und muss unverzüglich EU-Gelder nach Ungarn auf Grundlage der neuen gemeinsamen Bestimmungen der EU-Regionalpolitik einfrieren“.

Die SPÖ-Europaabgeordnete Bettina Vollath verlangte, „die EU muss sich diesen Frontalangriffen auf LGBTIQ-Personen mit aller Kraft entgegenstellen“. Der FPÖ-Nationalratsabgeordnete Christian Hafenecker verurteilte hingegen das Verfahren der EU-Kommission „auf das Schärfste“, es sei eine „unzulässige Einmischung in die nationale Politik eines Mitgliedsstaates“.

 

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