Freitag, 19. April 2024
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Überraschende Wende im Prozess nach Mord an Seelsorger

Der Hauptangeklagte wurde sofort aus der Untersuchungshaft entlassen

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Überraschende Wende im Prozess gegen den schwulen Ex-Pastor Reinhold Zuber: Wie die Bild-Zeitung berichtet, war der Hauptangeklagte, der 25-jährige Cristian-Cosmin C., zum Tatzeitpunkt offenbar nicht in Deutschland. Der Mitangeklagte bleibt allerdings weiter dringend tatverdächtig. 

Der Hauptverdächtige soll eine intime Beziehung zum Opfer gehabt haben

Es war am 4. Juli 2020, als die Leiche von Reinhold Zuber in seiner Wohnung in der Thomasiusstaße in Berlin-Moabit gefunden wurde. Schnell gerieten Cristian-Cosmin C., der mit dem Opfer eine längere intime Beziehung unterhalten haben soll, und sein mutmaßlicher Komplize, der 21-jährige Vandam G., unter Verdacht.  

Vom 21-Jährigen, der sich als Stricher im Fuggerkiez betätigt hatte, fand die Polizei auch DNA-Spuren an Zubers Leiche. Die beiden jungen Männer wurden im August 2020 in ihrer Heimat Rumänien festgenommen und nach Berlin ausgeliefert, wo sie seitdem in Untersuchungshaft sitzen. 

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Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Männern vor, den 77 Jahre alten Seelsorger aus Habgier geschlagen, getreten und schließlich mit einem Kissen erstickt zu haben. Sie sollen einen unbekannten dritten Komplizen in die 200 Quadratmeter große Erdgeschoßwohnung gelassen haben. Die Anklage lautet auf Mord. Beide Angeklagten bestreiten die Tat, es gilt die Unschuldsvermutung. 

Zum Zeitpunkt der Tat soll der Hauptangeklagte nicht in Deutschland gewesen sein

Nun die Überraschung: In der Untersuchungshaft trag Cristian-Cosmin C. auf Edis K., einen alten Bekannten, der wegen Betruges im Gefängnis war. Der plauderte dann bei der Polizei über den missglückten Einbruch bei dem ehemaligen Pastor – und behauptete glaubwürdig, dass der mutmaßliche Haupttäter schon 14 Tage vor der Tat Deutschland verlassen hätte. 

Ein herber Rückschlag für die Ermittler: Cristian-Cosmin C. wurde noch im Gerichtssaal aus der Untersuchungshaft entlassen. “Er kann es nicht gewesen sein, hatte bereits lange vor der Tat Deutschland verlassen. Außerdem gab es keine DNA-Spuren meines Mandanten an dem Opfer”, so sein Anwalt Michael Stopp zu Bild. Allenfalls bliebe der Vorwurf der Verabredung zum Einbruch. 

“Erst durch das hartnäckige Nachfragen des Staatsanwaltes ist die grobschlächtige und abwegige Ermittlungsarbeit der sechsten Mordkommission korrigiert worden und der dringende Tatverdacht nun vom Tisch”, stößt Mirko Röder, der zweite Anwalt des Hauptangeklagten, gegenüber Bild ins selbe Horn. Er rechnet nun mit einem Freispruch für seinen Mandanten. 

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