Freitag, 19. April 2024
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Homosexuelle als „Krebsgeschwür“ bezeichnet: Polnischer Priester kommt vor Kölner Gericht

Statt eine Geldstrafe zu begleichen, kommt es nun wohl zur Hauptverhandlung

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Weil der polnische Priester Dariusz Oko in einem deutschen Kirchenmagazin Homosexuelle als “Krebsgeschwür” bezeichnet hat, wurden er und der zuständige Redakteur wegen Volksverhetzung zu einer nicht rechtskräftigen Geldstrafe in der Höhe von je 4.800 Euro verdonnert. Der Geistliche sieht sich als Opfer, und auch der Herausgeber hält an den Formulierungen fest. 

Homosexuelle in der Kirche seien eine „Kolonie von Parasiten“

Im katholischen Magazin Theologisches schrieb der 41-Jährige Anfang des Jahres, schwule Männer seien eine Gefahr für die Kirche. Er bezeichnete sie als “Kolonie von Parasiten” und “Krebsgeschwür, das sogar bereit ist, seinen Wirt zu töten, um die letzten Ressourcen und Vorräte aus ihm herauszusaugen”. Die Rechte sexueller Minderheiten seien eine “Homo-Ideologie” und “Homo-Häresie”.  

Außerdem legte Dariusz Oko in seinem Artikel nahe, dass Schwule Kinder eher sexuell missbrauchten als Heterosexuelle. Daraufhin hat der Münchner Priester Wolfgang F. Rothe, der sich für die Rechte sexueller Minderheiten in der katholischen Kirche einsetzt, Oko und den verantwortlichen Redakteur von Theologisches, Johannes Stöhr, angezeigt. 

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Gegen den Strafbefehl hat der Priester Einspruch eingelegt

Das Amtsgericht Köln hat schließlich einen Strafbefehl über 120 Tagsätze zu je 40 Euro gegen Oko und Stöhr erlassen, da der Priester in seinem Artikel Homosexuelle verächtlich gemacht habe. Der Strafbefehl ist nicht rechtskräftig. Nach Informationen der Website katholisch.de haben beide Beschuldigte über ihre Anwälte Einspruch eingelegt. 

Damit kommt es zu einer Hauptverhandlung wegen Volksverhetzung. Dabei drohen dem Priester bei einer Verurteilung zwischen drei und fünf Jahre Haft oder eine vermutlich höhere Geldstrafe, wenn das Gericht erneut zu dem Schluss kommt, er habe gegen eine Minderheit in einer Weise zum Hass aufgestachelt, die geeignet sei, den öffentlichen Frieden zu stören. 

Der Priester sieht sich als Martyrer wie seine Großeltern, die Juden vor den Nazis gerettet haben

Es gilt die Unschuldsvermutung. “Die Deutschen stecken mich ins Gefängnis? Meine Großeltern retteten Juden, obwohl die Deutschen es verboten hatten”, lamentiert der polnische Geistliche in polnischen Medien gegen den Strafbefehl: “Ich bin ähnlich entschlossen, die Kirche vor Homo-Cliquen zu retten.” 

Manfred Hauke, Herausgeber von Theologisches, verteidigt Text und Autor. Wer die sizilianische Mafia kritisiere, wende sich damit auch nicht gegen die Sizilianer im Allgemeinen, wird er auf katholisch.de zitiert. Es gehe in den Artikeln keineswegs um “Menschen mit homosexuellen Tendenzen im Allgemeinen”, sondern um “eine Clique, eine Lobby, die vor kriminellen Methoden nicht zurückschreckt”, betont er. 

Im konservativen Polen sorgt das Kölner Urteil für Empörung

In der Heimat des Priesters hat der Strafbefehl aus Köln für große Aufregung gesorgt. Vertreter der ultrakonservativen LGBTI-feindlichen Organisation Ordo Iuris behaupten dabei in polnischen Medien, dass der Strafbefehl gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung verstoße. 

Auch mit der Unabhängigkeit der Justiz scheinen es die polnischen Konservativen nicht so genau zu haben: In einer “Petition an das Amtsgericht Köln und Bundeskanzlerin Angela Merkel” weisen sie darauf hin, dass es sich bei Okos Artikel um ein akademisches Werk handeln soll. Darin weise der Priester nur auf die Auswirkungen der “Homolobby” in kirchlichen Strukturen hin, “darunter pädophile Straftaten, die von Hierarchien mit homosexuellen Neigungen begangen wurden”. 

Auch die rechtspopulistische Regierung nutzt die Gelegenheit, um sich als Verteidigerin der römisch-katholischen Kirche zu positionieren: “Das Gericht missachtet die akademische Freiheit und zieht Täter den Opfern vor”, empört sich etwa Justizstaatssekretär Marcin Romanowski. Solche “Paranoia” dürfe man in Polen nicht zulassen. 

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