Donnerstag, 28. März 2024
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Nach Artikel über schwulen Mann: Russland sperrt Online-Zeitung

Nun soll der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entscheiden

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Weil die norwegische Online-Zeitung The Barent’s Observer nach einem Artikel über einen schwulen Mann aus Schweden in Russland gesperrt wurde, hat sie nun Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg eingelegt. 

Der Artikel bewerbe Selbstmord, findet die russische Behörde

Das Medium, dessen Artikel seit der Gründung im Jahr 2002 in Englisch und Russisch erscheinen, veröffentlichte ein Interview, in dem Dan Eriksson, ein Angehöriger der Minderheit der Samen, über seine psychischen Probleme und Selbstmordversuche sprach – und darüber, wie er es geschafft hatte, seine Krise zu überwinden und seine Homosexualität anzunehmen. 

Für die russische Medienaufsicht Roskomnadzor ein klarer Fall: Der Artikel ermutige zum Selbstmord und verstoße deshalb gegen russisches Recht. Die Zeitung, die eigenen Angaben zufolge umfassend über die Entwicklung der russischen Gesellschaft, Politik und Wirtschaft berichtet, ist deshalb seit Februar 2019 in Russland nicht mehr zu erreichen. 

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Vor russischen Gerichten scheiterten die Herausgeber

Versuche der Online-Zeitung, in Russland gegen die Entscheidung gerichtlich vorzugehen, scheiterten – zuletzt im Juni 2021 durch den Obersten Gerichtshof Russlands. Für Atle Staalesen, Herausgeber des Barent’s Observer, ein klarer Fall: “Russland blockiert ein unabhängiges Medium außerhalb Russlands, das unabhängigen Journalismus betreibt”, sagte er dem öffentlich-rechtlichen norwegischen Rundfunk NRK am Dienstag. 

“Dan Eriksson ist ein Aktivist der Organisation Suicide Zero, er hilft anderen Menschen, suizidale Tendezen zu überwinden und den Willen zu leben wiederzufinden”, heißt es in einer Stellungnahme der Menschenrechtsorganisation ADC Memorial, die den Barent’s Oberserver bei seinem Gang vor Gericht unterstützt. 

Deshalb ruft er nun den EGMR an. Nach Auffassung der Redaktion, die auch im Besitz des Mediums ist, verstoße Russland mit der Sperre der Zeitung gegen Artikel 10 der Europakonvention, Pressefreiheit auch in Zusammenhang mit Artikel 13, dem Recht auf wirksame Beschwerde. An diese sollte sich auch Russland halten – auch wenn sich das Land ausdrücklich vorbehalten hat, Urteile des Menschenrechts-Gerichtshofs zu ignorieren. 

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