Freitag, 26. April 2024
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Frankreich legt „Homo-Heilern“ das Handwerk

Nationalversammlung stimmt einstimmig für Verbot von "Konversionstherapien"

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In Frankreich hat die Nationalversammlung in der Nacht auf Mittwoch in erster Lesung einstimmig für ein Verbot von “Konversionstherapien” gestimmt. Damit sollen künftig alle Behandlungen verboten werden, welche die sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität von Menschen verändern wollen. 

Bis zu drei Jahre Haft für Autoritätspersonen

Wer sich solcher Praktiken schuldig macht, soll künftig mit bis zu zwei Jahren Haft und einer Geldstrafe in der Höhe von 30.000 Euro belangt werden können. Ist das Opfer minderjährig oder wurde die Tat von einer Autoritätsperson begangen, kann die Strafe sogar bei drei Jahren Haft oder 45.000 Euro Geldstrafe liegen. Medizinern, die “Konversionstherapien” durchführen, droht ein mehrjähriges Berufsverbot. 

Das besagt der Gesetzesentwurf, der von Laurence Vanceunebrock, Abgeordnete von “La République en Marche” (LRM), eingebracht wurde. Voraussetzung für eine Verurteilung ist, dass die körperliche oder mentale Gesundheit eines Menschen durch die Handlungen verschlechtert wurde. Und hier besteht das “Risiko, dass dieses neue Delikt ineffektiv” sei, warnt der Strafverteidiger Emmanuel Daoud im Gespräch mit der französischen Zeitung Le Monde. 

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Für die zutändige Ministerin sind diese „Behandlungen“ eine unerträgliche Verletzung der Würde

Élisabeth Moreno, beigeordnete Ministerin für Geschlechtergleichstellung und Diversität, nannte diese Behandlungen während der Parlamentsdebatte eine unerträgliche Verletzung der Würde und der menschlichen Integrität. “Sie erniedrigen, sie verletzen und sie töten”, so die 51-jährige parteifreie Politikerin. 

Ein beachtenswerter Kurswechsel – hatte die Politikerin doch noch im Mai behauptet, dass es für ein Verbot dieser Praktiken kein Verbot brauche, da sie “in unserem Land streng verboten” seien und Opfer Anzeige erstatten könnten. Mit der gleichen Begründung zögert übrigens auch in Österreich das Gesundheitsministerium ein entsprechendes Gesetz hinaus – trotz eines einstimmigen Entschließungsantrags des Nationalrats. 

Nun muss der Senat als zweite Kammer des französischen Parlaments dem Verbot von “Homo-Heilungen” zustimmen. Eine entsprechende Aufforderung an die Mitgliedsstaaten der EU hat das Europäische Parlament schon 2018 verabschiedet. Verboten haben diese “Behandlungen” bis jetzt Malta, Teile von Spanien oder Deutschland, wo solche Behandlungen für Minderjährige verboten sind. Finnland sowie England und Wales planen ebenfalls entsprechende Gesetze. 

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