Donnerstag, 25. April 2024
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Aids-Hilfen fordern Entkriminalisierung HIV-Positiver

Aids-Hilfen: Menschen mit HIV sind auch beim Sex keine Gefahr für andere

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In Österreich können HIV-positive Menschen unter bestimmten Voraussetzungen für Sex vor dem Strafrichter landen – auch, wenn sie durch ihre wirksame Therapie nicht mehr ansteckend sind. Gegen diese Diskriminierung vor Gericht protestieren nun die Aids-Hilfen Österreichs – sie fordern nun die „Entstigmatisierung von HIV-Positiven im Strafrecht“ und betonen: Menschen mit HIV, die regelmäßig ihre Medikamente einnehmen und deren Virenlast unter der Nachweisgrenze liege „stellen keine Gefährdung dar“, machen die Aids-Hilfen klar.

Weil HIV-Positive beim Sex andere anstecken könnten, landeten sie immer wieder vor Gericht

In der Vergangenheit landeten HIV-Positive immer wieder vor Gericht, weil ihnen das Gefährdungspotenzial für eine Ansteckung unterstellt worden sei. Die Paragrafen 178 und 179 im Strafgesetzbuch (StGB) „bzw. die bisherige Rechtsprechung dazu“ setze Menschen mit HIV aber weiterhin Diskriminierung und Stigmatisierung aus.

Dabei setzen Betroffene, die sich einer wirksamen Therapie unterzögen, beim Sex keine „gefährdende Handlung“, so die Aids-Hilfen weiter. Und weil kein Risiko für eine Übertragung bestehe, sei auch der Tatbestand des Paragraf 178 („Gefahr der Verbreitung“) nicht erfüllt. „Es ist höchst an der Zeit, dass das Strafrecht den wissenschaftlichen Erkenntnissen folgt“, mahnte Andrea Brunner, Geschäftsführerin der Aids Hilfe Wien.

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Der Stand der medizinischen Forschung muss Berücksichtigung finden

Deshalb fordern die Aids-Hilfen Österreichs, dass eine HIV-Infektion nicht mehr durch Paragraf 178f erfasst werden soll. Solange das der Fall bleibe, „muss bei der Entscheidung durch ein Gericht der aktuelle Stand der medizinischen Forschung beachtet werden“. Das bedeute, dass sowohl Safer Sex als auch eine erfolgreiche medikamentöse Therapie als Ausschlußgrund für ein Verfahren gelten müssten.

Zu diesem Schluss kam übrigens bereits im Jahr 2020 das Oberlandesgericht (OLG) Graz: Es stellte fest, dass eine erfolgreiche HIV-Therapie, bei der die Virenlast unter der Nachweisgrenze liege, eine Strafbarkeit ausschließe. Und auch im Parlament stoßen die Forderungen der Aids-Hilfen größtenteils für Unterstützung.

SPÖ und FPÖ dafür, Neos nennen Forderung „obsolet“, Koalition wartet ab

So befürworten die Gesundheitssprecher:innen von SPÖ und FPÖ die Forderung ohne Vorbehalte. Für Neos-Gesundheitssprecherin Fiona Fiedler sei die Forderung „obsolet“, da Gerichte den Stand der Wissenschaft schon jetzt berücksichtigen würden, wie der Standard berichtet. Der Grüne Gesundheitssprecher Ralph Schallmeiner hat bereits einen Termin mit Brunner vereinbart, um mögliche Verbesserungen zu diskutieren.

Beim ÖVP-Parlamentsklub gibt man sich wortkarg und verweist auf das zuständige Justizministerium. Dort heißt es auf Nachfrage, dass die Forderungen der Aids-Hilfen aktuell geprüft würden.

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