Freitag, 19. April 2024
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Erregung durch Analuntersuchung: Geldstrafe für Berliner HIV-Arzt

Der Spezialist beteuert seine Unschuld, das Urteil ist nicht rechtskräftig

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Es gibt im Prozess gegen einen bekannten Berliner HIV-Arzt ein erstes Urteil: Das Amtsgericht Tiergarten sprach den 63-Jährigen der sexualisierten Gewalt gegen einen Patienten für schuldig und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Damit dürfte das letzte Wort noch nicht gesprochen sein.

In einem der vier Fälle sprach das Gericht den Mann schuldig

Das Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass der Mann an einem Patienten Analuntersuchungen ausgenutzt habe, um sich sexuell zu erregen. In drei weiteren Fällen wurde er freigesprochen. Das Gericht verurteilte den Mann deshalb zu einer Geldstrafe von 150 Tagsätzen zu je 300 Euro. Wegen der langen Dauer des Verfahrens und der hohen Belastung erließ das Gericht dem Mediziner 30 Tagsätze, damit muss er 36.000 Euro zahlen. Gegen das Urteil kann berufen werden.

Damit folgt das Gericht nicht der Forderung der Staatsanwältin, die in ihrem Plädoyer eine Haftstrafe von elf Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, gefordert hatte. Die Höchststrafe für den Missbrauch eines Behandlungsverhältnisses beträgt in Deutschland fünf Jahre Haft. Der Mediziner und seine drei Anwälte hatten stets die Unschuld des 63-Jährigen beteuert, alle Untersuchungen seien medizinisch notwendig gewesen.

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Das Gericht hatte keine Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Zeugen

Diese Ansicht teilte das Gericht nicht: Im Urteil heißt es, man habe keine Zweifel an der Aussage des heute 45 Jahre alten Zeugen: Nach einer rektalen Untersuchung im Jahr 2012, die den Standards entsprochen hätte, sei es zu einer kurzen Manipulation am Penis gekommen. Diese sei mit einer medizinischen Untersuchung nicht in Einklang zu bringen und damit sexueller Missbrauch, so der Vorsitzende Richter.

In drei weiteren Fällen sah das Gericht keine gesicherte Abweichung von medizinischen Standards und sprach den Arzt frei. Die Vorfälle liegen fast zehn Jahre zurück. Ein fünfter Fall, der zunächst ebenfalls mitverhandelt wurde, wurde abgetrennt und soll separat weitergeführt werden. In diesem Fall handelt es sich um eine trans Frau, die ein ärztliches Attest vorgelegt hatte, dass ihr aus psychischen Gründen eine Aussage derzeit nicht zuzumuten sei.

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