Donnerstag, 25. April 2024
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Männer kastriert und verstümmelt: Elektriker vor Gericht

Am Tod eines seiner "Patienten" will der 66-Jährige aber nicht schuld sein

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Weil er andere Männer mit mehr oder weniger großem Erfolg, aber ohne jegliches Fachwissen kastriert hatte, muss sich ein 66-jähriger Elektriker aus Oberbayern derzeit in München vor Gericht verantworten. Am Tod eines seiner „Patienten“, der nach der „Behandlung“ verstarb und dessen Leiche er in seiner Wohnung lagerte, will Horst B. aber nicht schuld sein.

Der Mann log vor, Rettungssanitäter zu sein

Acht Männern habe er zwischen Juli 2018 und März 2020 die Samenleiter durchtrennt, Hoden entnommen oder gar einen Teil der Eichel entfernt. Medizinische Vorbildung hatte der Mann nicht. Den Männern, die sich in seine Hände und auf seinen Küchentisch beigaben, erzählte er, er habe eine Ausbildung als Rettungsassistent oder eine ähnliche Qualifikation. „Ich habe denen diese Lüge aufgetischt, damit sie sich operieren lassen“, gibt der Angeklagte zu.

Die Motive der Menschen, sich von Horst B. kastrieren zu lassen waren unterschiedlich: Ein Mann wollte gerne Eunuch werden. Für 1.200 Euro entfernte sie ihm der 66-Jährige schhon wenige Wochen nach dem Erstkontakt auf dem Küchentisch.

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Mit der Zwickzange entfernte er einem „Sexsüchtigen“ die Eichel

Ein anderes Opfer identifiziert sich als trans Frau und wollte ohne Hoden weiterleben. Ein Mann wollte durch die „Operation“ seine vermeintliche Pornosucht in den Griff bekommen. Ihm amputierte er mit einer Zwickzange drei Zentimeter der Eichel. Nach schwerem Blutverlust musste der Mann mehrere Tage ins Krankenhaus – und nicht einmal dann flog der 66-Jährige Oberbayer auf.

Gefunden haben sich der Angeklagte und seine Opfer in einschlägigen Internet-Foren. Dort hatte der 66-Jährige nach dem Tipp eines Kollegen ursprünglich sadistische Sexualpraktiken angeboten, um nach der Beerdigung seiner pflegebedürftigen Frau Schulden bezahlen zu können. Doch schon bald erweiterte er sein Repertoire um die Operationen auf dem Küchentisch.

In einem Fall überlebte der Mann die Behandlung nicht

In einem Fall endete die „Behandlung“ tödlich. Dem Mann, der ein Eunuch sein wollte, ging es der Anklage zufolge nach der Entfernung seiner Hoden immer schlechter. Wenige Tage später starb er in der Obhut des Angeklagten. Dieser verstaute die Leiche in einer Kiste – bis die Polizei sie rund drei Wochen später bei einer Hausdurchsuchung fand. 

Mit dem Tod des Mannes habe er „absolut nichts zu tun“, betonte Horst B. am ersten Prozesstag. Doch weil er keinerlei Hilfe geholt hatte, muss er sich nun nicht nur wegen schwerer und gefährlicher Körperverletzung, sondern auch wegen Mordes durch Unterlassung verantworten. Dass die Opfer der Behandlung zustimmten, spielt dabei keine Rolle, so ein Experte vor Gericht.

Schließlich habe der 66-Jährige, für den die Unschuldsvermutung gilt, medizinische Kompetenzen vorgetäuscht, Außerdem dürften selbst durch Fachpersonal durchgeführte, gewünschte Körperverletzungen nicht gegen die guten Sitten verstoßen – was bei Kastrationen ziemlich sicher der Fall sei. Ein Urteil wird für Ende November erwartet. Bei einer Verurteilung droht Horst B. eine lange Haftstrafe.

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