Donnerstag, 28. März 2024
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Missbrauchs-Prozess gegen Berliner Arzt geht in die nächste Instanz

Sowohl Staatsanwaltschaft als auch der Arzt berufen gegen das Urteil

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Der Prozess gegen jenen Berliner HIV-Spezialisten, der am 1. November wegen sexuellen Missbrauchs eines Patienten vor dem Amtsgericht Tiergarten verurteilt wurde, geht in die nächste Runde: Sowohl der Mediziner als auch die Staatsanwaltschaft haben gegen das Urteil berufen. Damit gilt für den 63-Jährigen weiter die Unschuldsvermutung.

Von den ursprünglich fünf Vorfällen wurde der Arzt wegen einem verurteilt

Dem Mediziner war von der Staatsanwaltschaft ursprünglich sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses in fünf Fällen vorgeworfen worden. Der 63-Jährige bestritt alle Vorwürfe der Anklage, da die Untersuchungen seiner Darstellung nach medizinisch notwendig gewesen seien.

Ein Verfahren wurde während des Prozesses abgetrennt, da die Nebenklägerin, eine trans Frau, psychisch nicht in der Lage war auszusagen. In einen weiteren Fall, in dem es offenbar zu einvernehmlichem Sex zwischen Arzt und Patient gekommen war, plädierte auch die Staatsanwaltschaft für einen Freispruch. Bei den anderen Fällen war die Anklagebehörde allerdings von der Schuld des Angeklagten überzeugt.

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Staatsanwaltschaft forderte Haftstrafe auf Bewährung

Sie forderte eine Verurteilung von elf Monaten Haft auf Bewährung. Das Amtsgericht hat den Arzt schließlich am 1. November wegen Missbrauchs eines Patienten zu einer Geldstrafe von 150 Tagsätzen zu je 300 Euro verurteilt. Wegen der langen Dauer des Verfahrens und der hohen Belastung erließ das Gericht dem Mediziner 30 Tagsätze, damit müsste er bei Rechtskraft des Urteils 36.000 Euro zahlen.

in den anderen Fällen konnte das Gericht eine strafbare Handlung nicht zweifelsfrei nachweisen. Die angezeigten Fälle liegen fast zehn Jahre zurück. So zweifelte das erweiterte Schöffengericht an den Aussagen von drei der vier mutmaßlichen Opfer. 

Ein Termin am Landgericht steht noch nicht fest

Nur bei einem heute 45-Jährigen sah das Gericht den Vorwurf des sexuellen Missbrauchs als eindeutig erwiesen an: In diesem Fall dürfte der Arzt den Penis des Patienten während einer Anal-Untersuchung bis zur Erektion stimuliert haben. Das sei mit einer medizinischen Untersuchung nicht in Einklang zu bringen, so der Vorsitzende Richter.

Gegen das Urteil haben nun sowohl die Staatsanwaltschaft als auch das dreiköpfige Anwaltsteam des Mediziners berufen. Einen Termin für die Berufungsverhandlung, die vor dem Landgericht Berlin stattfindet, gibt es noch nicht. Die Höchststrafe für den Missbrauch eines Behandlungsverhältnisses beträgt in Deutschland fünf Jahre Haft.

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