Donnerstag, 18. April 2024
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Viele Verbesserungen für LGBTI im Ampel-Koalitionsvertrag

Grundgesetz, Familienrecht, Blutspende, Selbstbestimmung für trans Personen: Die neue Regierung hat viel vor

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In Deutschland haben sich SPD, Grüne und FDP auf die Bildung einer neuen Regierung geeinigt. Am Mittwochnachmittag wurde der Koalitionsvertrag in Berlin vorgestellt. Darin sind auch deutliche Verbesserungen für den LGBTI-Bereich vorgesehen. Die Community ist mit dem Ergebnis zufrieden.

Lesben, Schwule und Bisexuelle sollen in der Verfassung geschützt werden – trans und inter Menschen nicht

Einen wichtigen Etappensieg gibt es in der Diskussion um die Erwähnung sexueller Minderheiten in Artikel 3 des Grundgesetzes. Dieser garantiert die Gleichheit vor dem Gesetz und verbietet die Diskriminierung aufgrund bestimmter Merkmale. Nun soll der Gleichbehandlungsartikel “um ein Verbot der Diskriminierung wegen sexueller Identität” ergänzt werden. Das wird von LGBTI-Aktivist:innen schon seit Jahren gefordert.

Wermutstropfen bei der geplanten Verfassungsänderung: Auf geschlechtliche Minderheiten wie trans, inter und queere Menschen soll auch weiterhin nicht eingegangen werden. Damit wird eine Forderung der Initiative „Grundgesetz für alle“, die sie Mitte Oktober nach Bekanntwerden der ersten Sondierungsergebnisse aufstellte, nicht erfüllt.

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70 Millionen Euro für einen Nationalen Aktionsplan

Außerdem ist ein “Nationaler Aktionsplan für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt” vorgesehen. Dieser soll unter anderem die Bundesländer bei der Aufklärung an Schulen und in der Jugendarbeit unterstützen, Angebote für ältere LGBTI-Personen fördern und das Diversity Management in der Arbeitswelt unterstützen, vor allem im öffentlichen Dienst und im Mittelstand.

Für den Aktionsplan soll ein Budget in der Höhe von 70 Millionen Euro pro Jahr vorgesehen werden. Derzeit gibt es solche Aktionspläne nur auf Ebene der Bundesländer – mit Ausnahme von Bayern. Auch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes soll gestärkt werden, die Finanzierung der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld langfristig gesichert.

Neues Familienrecht soll Regenbogenfamilien gleichstellen

Mit einer Reform des Abstimmungsrechts soll das Familienrecht modernisiert werden – und die Diskriminierung von Regenbogenfamilien und deren Kindern ein Ende haben – nicht nur in Deutschland. 

Auch auf europäischer Ebene will sich die neue Bundesregierung auch dafür einsetzen, dass Regenbogenfamilien, Lebenspartnerschaften und gleichgeschlechtliche Ehen “in allen Mitgliedsstaaten mit allen Rechtsfolgen” anerkannt werden.

Höhere Strafen für Hasskriminalität

Hasskriminalität gegenüber sexuellen Minderheiten soll in Deutschland künftig strenger bestraft werden: In Paragraf 46, Absatz 2 des deutschen Strafgesetzbuches, der die Bemessungsgründe für Strafen aufzählt, sollen geschlechtsspezifische und homosexuellenfeindliche Beweggründe ausdrücklich aufgenommen werden. 

Außerdem soll Hasskriminalität aufgrund des Geschlechts und gegen queere Menschen durch die Polizei separat erfasst werden. Auch hier sieht die neue Bundesregierung eine europäische Ebene: Sie will, dass alle Rechtsakte der EU, die gegen Diskriminierung aufgrund von Rassismus gelten, künftig auch Homosexuellenfeindlichkeit und andere Ungleichbehandlungen umfassen.

Selbstbestimmungsgesetz für trans Personen

Für trans Personen soll sich die rechtliche Lage deutlich verbessern. Statt des in weiten Teilen verfassungswidrigen Transsexuellengesetzes soll es ein Selbstbestimmungsgesetz geben, das viel Forderungen aus der Community erfüllt. So müssen die Kosten für geschlechtsangleichende Behandlungen künftig vollständig von der Krankenkasse übernommen werden.

Die amtliche Anpassung des Geschlechtseintrags soll künftig am Standesamt und nicht vor dem Gericht stattfinden. Diese Anpassung soll grundsätzlich über eine Selbstauskunft erfolgen, das “Offenbarungsverbot” soll ausgeweitet werden. Lücken, die es in der medizinisch nicht notwendigen Behandlung intersexueller Kinder noch gibt, sollen geschlossen werden.

Die neue Koalition hat sich auch darauf geeinigt, begangenes Unrecht an geschlechtlichen Minderheiten aufzuarbeiten. “Für Trans- und Inter-Personen, die aufgrund früherer Gesetzgebung von Körperverletzungen oder Zwangsscheidungen betroffen sind, richten wir einen Entschädigungsfonds ein”, heißt es dazu im Koalitionsvertrag.

Stärkung sexueller Minderheiten bei Asylverfahren und Blutspende

Weiters sollen Asylverfahren für LGBTI-Geflüchtete überprüft werden. Ihre Unterkünfte sollen sicherer gemacht werden, auch soll es für sie eine spezielle Rechtsberatung und für diesen Zweck besonders geschulte Dolmetscher geben. Auch die Wahrscheinlichkeit einer Verfolgung bei der Rückkehr soll stärker in das Verfahren einfließen. Hier war das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in den vergangenen Jahren immer wieder in die Kritik geraten.

Und auch bei der Blutspende für schwule und bisexuelle Männer sowie für trans Personen soll sich etwas ändern. Seit gut einem Jahr gilt für Männer, die Sex mit Männern haben, eine viermonatige Wartefrist. Künftig soll – wie auch in anderen Ländern – das persönliche Risikoverhalten und nicht die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe für die Eignung zur Blutspende entscheidend sein.

LSVD ist mit dem Ergebnis zufrieden

Nun müssen die Gremien von SPD, Grünen und FDP dem Koalitionsvertrag, der den Titel “Mehr Fortschritt wagen” trägt, noch zustimmen. Besonders fraglich ist die Umsetzung einiger Punkte, für die die Koalition auf die Stimmen der Opposition angewiesen ist – wie etwa die Änderung des Grundgesetzes. Hier könnten CDU und CSU, die gegen eine solche Verfassungsänderung sind, das Projekt blockieren.

Vertreter:innen der Community sind mit dem Koalitionsvertrag größtenteils zufrieden. Der deutsche Lesben- und Schwulenverband (LSVD) spricht in einer ersten Stellungnahme von einem ”vielversprechenden Koalitionsvertrag”. Die Ziele, die sich die Ampel steckt, würden eine „spürbare Verbesserung der Rechte von Lesben, Schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen“ bedeuten.

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