Freitag, 19. April 2024
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Männer kastriert: Achteinhalb Jahre Haft für Elektriker

Einer der "Patienten" starb nach der Behandlung

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In München ist am Dienstag ein 67 Jahre alter Elektriker zu einer Haftstrafe von achteinhalb Jahren wegen schwerer und gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden. Er hatte zugegeben, mehrere Männer auf deren Wunsch auf dem heimischen Küchentisch in Markt Schwaben kastriert zu haben – einer davon starb nach der Behandlung.

Der Mann log vor, Rettungssanitäter zu sein

Acht Männern hat er zwischen Juli 2018 und März 2020 die Samenleiter durchtrennt, Hoden entnommen oder gar einen Teil der Eichel entfernt. Gefunden hat der Elektriker die Männer in einschlägigen Internet-Foren. Als Motiv gab der 67-Jährige vor Gericht Geldnot an: Nach der Beerdigung seiner pflegebedürftigen Frau habe er Schulden gehabt, die er so begleichen wollte. Allerdings bescheinigte das Gericht dem 67-Jährigen eine “multiple Störung der Sexualpräferenz” – die allerdings nicht so ausgeprägt sei, dass deshalb mildernde Umstände angenommen werden könnten.

Medizinische Vorbildung hatte der Mann nicht. Den Männern, die sich in seine Hände begaben, erzählte er, er habe eine Ausbildung als Rettungsassistent oder eine ähnliche Qualifikation. „Ich habe denen diese Lüge aufgetischt, damit sie sich operieren lassen“, gibt der Angeklagte vor Gericht zu. Dass er als “Nicht-Fachmann auch das Skalpell geschwungen hat”, sei strafverschärfend, erklärte der Vorsitzende Richter Thomas Bott. Und da er seine Qualifikation vorgetäuscht habe, sei die Einwilligung der Opfer “täuschungsbedingt unwirksam”.

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Einem Mann, der seine Pornosucht überwinden wollte, zwickte der Mann drei Zentimeter seiner Eichel ab

Die Motive der Menschen, sich von Horst B. kastrieren zu lassen waren unterschiedlich: Ein Mann wollte gerne Eunuch werden. Ein anderes Opfer identifiziert sich als trans Frau und wollte ohne Hoden weiterleben. Ein Mann wollte durch die „Operation“ seine vermeintliche Pornosucht in den Griff bekommen.

Ihm amputierte der Elektriker mit einer Zwickzange drei Zentimeter der Eichel. Nach schwerem Blutverlust musste der Mann mehrere Tage ins Krankenhaus – und nicht einmal dann flog der 66-Jährige Oberbayer auf. Vier der Männer waren nach den Operationen zeugungsunfähig.

In einem Fall ging es dem “Patienten” nach der Entfernung seiner Hoden immer schlechter. Wenige Tage später starb er in der Obhut des Angeklagten. Dieser verstaute die Leiche in einer Kiste – bis die Polizei sie rund drei Wochen später bei einer Hausdurchsuchung fand. Dass der Tod des Mannes auf die Kastration zurückzuführen sei, konnte die Staatsanwaltschaft aber nicht mehr zweifelsfrei klären – im Zweifel entschied das Gericht hier für den Angeklagten.

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