Samstag, 20. April 2024
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Politiker verprügelt schwules Paar: Ermittlungen „unwillig und schlampig“?

Menschenrechtsanwalt Helmut Graupner kritisiert Polizei und Staatsanwaltschaft

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Schwere Vorwürfe gegen die österreichische Polizei erhebt der Menschenrechtsanwalt Helmut Graupner: In einem Beitrag für Ius Amandi, das Magazin des Rechtskomitee Lambda (RKL) meint er, die Polizei habe “unwillig und schlampig ermittelt”, als ein schwules Ehepaar vor drei Jahren in einem Wiener Luxus-Hotel verprügelt wurde – unter anderem von einem ukrainischen Politiker. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.

Das schwule Ehepaar wurde beim Essen von drei Männern beleidigt

Der Vorfall habe sich am Abend des 18. August 2018 zugetragen, so Graupner: Ein schwules Ehepaar war im Hotel Melia im DC Tower essen, als sie bemerkten, dass drei Männer in Hörweite über sie lästerten. “Schaut euch diese Schwuchteln an, solche gehören umgebracht” und weitere Beleidigungen sollen gefallen sein. Als einer der Ehemänner seinen Kopf auf die Schulter seines Gatten legte, soll einer der Männer gemeint haben, man solle ihm den Kopf abschlagen und zwischen die Beine legen.

Als das Ehepaar nach Mitternacht zum Aufzug ging, um in ihr Zimmer zu gehen, sollen ihnen die Männer gefolgt sein. Einer der Drei soll die Situation mit “Schaut euch die an, die fahren jetzt auf ihr Zimmer, um zu ficken” kommentiert haben. Im Lift von einem der Eheleute darauf angesprochen, soll der Mann dem Ehegatten mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben.

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Die Männer zogen das Paar aus dem Lift und prügelten auf sie ein

Doch dabei blieb es offensichtlich nicht: Graupner zufolge zerrten die drei Männer das schwule Ehepaar aus dem Lift, schlugen auf sie ein und traten ihnen gegen die Beine – bis sie sich losreißen konnten. Dann fuhren die drei Männer seelenruhig mit dem Aufzug in ihre Zimmer zurück. Das Ehepaar wurde bei dem Vorfall erheblich verletzt und rief die Polizei. Die nahm den Vorfall auf und dokumentierte die Verletzungen. Eine Hotelangestellte bestätigte die Angaben des Paares.

Doch sonst passierte recht wenig, so der Wiener Menschenrechtsanwalt: Die Tatverdächtigen, die im selben Hotel wohnten, wurden nicht vernommen – am nächsten Tag reisten sie ab. Auch die Gästeblätter oder Ausweiskopien der Männer wurden nicht sichergestellt. Im Abschlussbericht der Polizei vom Oktober 2018 heißt es lapidar, dass “über die Hotelverwaltung” nur einer der drei Männer, ein ukrainischer Abgeordneter des Blocks von Petro Poroschenko, identifiziert werden konnte. Die Identität der beiden anderen Männer hätte nicht geklärt werden können, heißt es.

Graupner kritisiert mutmaßlich mäßiges Interesse der Ermittler

Auch für eine Videoaufnahme des Vorfalls soll sich die Polizei vor Ort nicht interessiert haben. Die Beamt:innen vor Ort sollen einer Hotelangestellten, die sie darauf aufmerksam gemacht hat, lediglich erklärt haben, dass sie diese per E-Mail vom Hotel anfordern würden. Doch nach der Übermittlung soll sie sich die Aufnahmen nicht sofort angesehen haben – um dann zu bemerken, dass der Datenträger leer war. Zu diesem Zeitpunkt hatte auch das Hotel die Aufnahmen schon gelöscht.

Letztendlich hat der Vorfall keine Konsequenzen, kritisiert Graupner: Im September 2019 stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen der homophoben hasserfüllten Beschimpfungen ein – weil nach geltendem Recht mindestens drei unbeteiligte Personen diese gehört haben müssen. 

Datenschutz und Schlamperei verhindern eine strafrechtliche Verfolgung

Zum tätlichen Angriff auf das schwule Paar wurde erst nach hartnäckigen Nachfragen der Opfer im November 2019 ermittelt. Da hatte das Hotel die Ausweiskopien der Gäste allerdings schon vernichtet, und eine Recherche aus dem Gästeverzeichnis wäre datenschutzwidrig, wie zwei Gerichte bestätigten. Auf einen weiteren Antrag der Opfer befragte die Staatsanwaltschaft eine Hotelangestellte, die dem Ehepaar am Tag nach der Tat mitgeteilt hatte, dass die Namen der Männer bekannt seien – plötzlich konnte das Hotel den Namen eines zweiten Mannes nennen. 

Daraufhin hat die Staatsanwaltschaft Wien die ukrainische Generalstaatsanwaltschaft um eine Vernehmung der beiden Männer gebeten. Ein Mann wurde vernommen, er machte bei seiner Einvernahme keine Angaben zur Sache. Daraufhin stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren – noch vor der Einvernahme des zweiten Verdächtigen – ein: Der Hergang der Tat sei nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachweisbar. 

“Mehr als drei Jahre nach der Tat lässt die Staatsanwaltschaft die Beschuldigten aus ebenjenem Beweisnotstand laufen, den die von Schlamperei und auffallendem Desinteresse gekennzeichneten Ermittlungen verursacht haben, insbesondere durch das Verschlampen der Videoaufnahme der Tat”, ärgert sich Graupner in Ius Amandi.

Nachtrag: Die Reaktionen von Polizei und Staatsanwaltschaft Wien sind in diesem Folgeartikel zu finden

Erratum: In einer früheren Version des Artikels war zu lesen, dass der Politiker von der ukrainischen Generalstaatsanwaltschaft vernommen wurde. Das stimmt nicht, da er zu diesem Zeitpunkt schon tot war. Wir entschuldigen uns für diesen Irrtum.

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