Mittwoch, 24. April 2024
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„Kannibale von Pankow“: Urteil erst im Jänner

Zusätzliche Anträge der Verteidigung verzögern das Ende des Prozesses

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Eigentlich hätte bereits gestern das Urteil gegen jenen 42-jährigen Lehrer fallen sollen, den Boulevardzeitungen als „Kannibale von Pankow“ bezeichnet hatten. Doch nach mehreren Anträgen der Verteidigung hat sich das Gericht bis Mittwoch, den 7. Jänner, vertagt, berichtet der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb).

Nach dem Sex-Date soll der Lehrer die Leiche zerstückelt und in Berlin verteilt haben

Der Mann, für den die Unschuldsvermutung gilt, wird verdächtigt, im September 2020 in seiner Wohnung in Berlin-Pankow einen 43 Jahre alten bisexuellen Monteur getötet zu haben, den er wenige Stunden zuvor über eine Dating-App kennengelernt hatte. Der Lehrer bestreitet die Vorwürfe.

Der Anklage zufolge wollte er durch die Tötung sexuelle Befriedigung erlangen und habe Teile der Leiche gegessen. Anschließend habe er die Leiche zerstückelt und an verschiedenen Orten der Stadt abgelegt, so die Staatsanwaltschaft. Mit Ausnahme des Penis wurden alle Teile der Leiche gefunden. 

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Der Angeklagte weist alle Vorwürfe zurück – doch ein Gerichtsmediziner widerspricht seiner Version

Nachdem er zunächst jede Aussage vor Gericht verweigert hatte, erklärte der Lehrer im September, er habe den Monteur nicht getötet. Nach dem Sex-Date habe der 43-Jährige auf seiner Couch übernachtet, am nächsten Morgen sei er tot gewesen. In Panik wollte er dann die Leiche verschwinden lassen.

Zuletzt war der Prozess ins Stocken geraten, weil es Streit um ein forensisch-toxikologisches Gutachten des Berliner Gerichtsmediziners Michael Tsokos gab. Er widerspricht dem Angeklagten: Todesursache sei ein massiver Blutverlust gewesen, so der Leiter der Rechtsmedizin an der Berliner Charité, bereits am 9. November.

Doch Tsokos soll sich nicht an die Richtlinien der Gesellschaft für Toxikologische und Forensische Chemie gehalten haben, er habe den Analysezeitraum von Proben und Werten nicht angegeben, so die Verteidigung. Sie forderten eine neue toxikologische Untersuchung des Leichnams – was das Gericht ablehnte.

Für den Psychologen ist der 42-Jährige voll schuldfähig

Ein psychologisches Gutachten hatte den Angeklagten als voll schuldfähig eingestuft. Es liege keine krankhafte seelische Störung vor, so der Sachverständige vor Gericht. Er sah in dem Angeklagten einen hilfsbereiten, aber auch etwas besserwisserischen und eigenbrötlerischen Menschen mit einer „narzisstischen Attitüde“.

Ab 2013 habe sich der Angeklagte mit SM-Praktiken beschäftigt, so der Sachverständige, ab 2017 mit Themen wie Kastration und Schlachten. Allerdings konnte er dem Gutachter zufolge umschalten und Alternativen ausleben.

Ursprünglich hatte das Berliner Landgericht angekündigt, am gestrigen Mittwoch über den Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter zu entscheiden. Anschließend wären die Plädoyers und das Urteil möglich gewesen, so das Gericht.

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