Samstag, 20. April 2024
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Raubmord an Ex-Pastor: Acht Jahre Jugendhaft

Deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft - das Urteil ist nicht rechtskräftig

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Am 4. Juli 2020 wurde der ehemalige Pastor Reinhold Zuber tot in seiner Wohnung in Berlin-Moabit gefunden. Nun wurden zwei Sexarbeiter des Mordes an dem 77-Jährigen schuldig gesprochen: Die Richterin hat den 22 Jahre alte Vandam G. wegen Mordes zu acht Jahren Jugendhaft verurteilt, der drei Jahre ältere Cristian-Cosmin C. muss wegen Raubes dreieinhalb Jahre in den Erwachsenenvollzug. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Das Gericht ist von der Schuld der Angeklagten überzeugt

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Vandam G. gemeinsam mit einem 23-Jährigen, der sich inzwischen bei der Polizei gestellt hat, den ehemaligen Geistlichen ausrauben wollten – doch der Raub geriet aus dem Ruder: Reinhold Zuber wehrte sich, wurde dann mit einem Geschirrtuch geknebelt und mit einem Kissen erstickt. „Sein qualvoller Todeskampf dauerte drei bis fünf Minuten“, zitiert die Berliner Boulevardzeitung B.Z. die Richterin. 

Bei der Tat hielt sich Cristian-Cosmin C. im Hintergrund – er war während des brutalen Raubmords nicht anwesend. Einige Tage später soll er allerdings die Wohnung erneut durchsucht haben. Dabei soll er unter anderem Bodendielen aus der Verankerung gerissen und die Wohnung verwüstet haben, wie DNA-Funde ergeben.

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Die Suche nach Wertsachen war allerdings bei allen Beteiligten nicht besonders erfolgreich: „Das Meißner Porzellan, die wertvollen Bilder und Antiquitäten, das Portemonnaie war alles noch da“, so die Richterin. Was wirklich gestohlen wurde, konnte beim Prozess nicht geklärt werden. 

Ohne Cristian-Cosmin C. wäre es nicht zu der Tat gekommen, ist sich die Richterin sicher

Auch der Tipp für den Raub soll von Cristian-Cosmin C. gekommen sein, der von dem ehemaligen Pastor bereits 40.000 Euro für einen Hauskauf und weitere Geldgeschenke erhalten haben soll. „Ohne den Angeklagten C. wäre es nicht zu der Tat gekommen“, ist sich die Richterin sicher.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Staatsanwalt hatte lebenslange Haft für den Jüngeren und zwölf Jahre Haft für den Älteren gefordert. Die Verteidiger von Cristian-Cosmin C. hatten einen Freispruch gefordert, die Anwälte von G. sprachen sich für einen Schuldspruch wegen Beihilfe zum Totschlag aus. Die Verurteilten können in Revision gehen.

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