Freitag, 29. März 2024
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„Anti-Homo-Haus“: Breite Empörung – doch ändern wird sich wahrscheinlich nichts

ÖVP sagt, sie sei gegen Diskriminierung - doch zu einer möglichen Gesetzesänderung äußert sie sich nicht

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Das „Anti-Homo-Haus” in der Wachau sorgt weiter für Aufregung: Dass der Vermieter einer Billigunterkunft sein Haus für gleichgeschlechtlich liebende Menschen nicht zur Verfügung stellen will, sorgt für breite Empörung – doch eine Änderung der Rechtslage ist derzeit nicht in Sicht.

Vermieter hält „Homosexualität, Pädophilie und Gender-Ideologie“ für gefährlich

Wie die Niederösterreichischen Nachrichten (NÖN) als erste berichtet hatten, erklärt der Betreiber des „Arbeiter-Monteur-Quartiers“ in Aggsbach Markt, dass homosexuelle Gäste unerwünscht seien. Man wolle nichts mit „AIDS oder Syphilis zu tun haben“. In den Hausregeln heißt es weiter: „Homosexualität, Pädophilie und Gender-Ideologie“ seien „Philosophien“, welche „die seelische Gesundheit aller Betroffenen zerstören“.

Auf der Homepage der Gemeinde wurde die Pension wegen dieser Aussagen bereits von der Liste der Beherbergungsunternehmen gestrichen. Auch der Tourismusverband Wachau-Nibelungengau-Kremstal hat die Unterkunft nach einer Beschwerde im Jahr 2019 von den eigenen Websites genommen.

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Doch viel mehr ist nicht möglich: Da der Vermieter als Privatperson agiert, ist er auch nicht Mitglied der Wirtschaftskammer. „Wäre es ein gewerblicher Betrieb, könnten wir einen Entzug der Gewerbeberechtigung anstrengen“, so Mario Pulker, Obmann des Tourismusverbandes und WKO-Spartenobmann für die Gastronomie, gegenüber dem ORF Niederösterreich [icon name=“square-arrow-up-right“ prefix=“far“].

Kein Diskriminierungsschutz: Dem Vermieter drohen keine Konsequenzen

Auch rechtlich drohen dem Vermieter keine Konsequenzen: Denn während Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung am Arbeitsplatz verboten ist, ist sie bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen nach wie vor erlaubt.

„Wenn ich als schwuler Mann in einem Cafe sitze und dort bei einem Date einen Kaffee trinke, könnte ich ganz legal aus dem Lokal verwiesen werden“, erklärt Markus Möller, Obmann der HOSI Tirol, im Ö1-Mittagsjournal. Möller sei bereits in einem Taxi verbal angegriffen und beleidigt worden, „und auch das war rechtlich möglich.“

SPÖ, Grüne und Neos versuchen seit Jahren, das Levelling-up umzusetzen

Eine Änderung dieser Bestimmungen, das Levelling-up, scheitert seit Jahren am Widerstand der ÖVP. „Es ist aus unserer Sicht unverständlich, dass das Gleichberechtigungsgesetz anders als alle Landesantidiskriminierungsgesetze keinen umfassenden Schutz beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen vorsieht“, ärgert sich auch Sandra Konstazky, Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft, im Gespräch mit dem Standard [icon name=“square-arrow-up-right“ prefix=“far“].

Im Parlament sehen das SPÖ, Grüne und Neos ebenso. Die Grüne LGBTIQ-Sprecherin Ewa Ernst-Dzedzic hofft im Ö1-Morgenjournal [icon name=“square-arrow-up-right“ prefix=“far“], dass nach diesem Vorfall das Levelling-up endlich umgesetzt wird. Aber: „Da gibt es in Österreich leider unterschiedliche Lobby-Gruppen, beispielsweise auf der wirtschaftlichen Ebene, aber auch im religiösen Bereich, die hier das Ganze blockieren.“

Mario Lindner, LGBTIQ-Sprecher der SPÖ, betont in diesem Zusammenhang gerne, dass seine Partei bereits ein beschlussfähiges Gesetz zum Levelling-up in der Schublade hätte – die türkis-grüne Regierung allerdings mehrere Anträge der SPÖ in dieser Sache abgelehnt habe.

Die Antwort der neuen ÖVP-Generalsekretärin: Höflich, aber ausweichend

Und auch sein Gegenüber bei den Neos, Yannick Shetty, befürwortet eine Ausweitung des Diskriminierungsschutzes. „Es kann im Jahr 2022 nicht sein, dass jemand von ganz alltäglichen Gütern und Dienstleistungen ausgeschlossen wird, lediglich aufgrund der sexuellen Orientierung“, sagt er im Morgenjournal.

Doch die neue ÖVP-Generalsekretärin Laura Sachslehner weicht einer konkreten Antwort auf die Frage, ob ihre Partei ein schärferes Antidiskriminierungsrecht unterstützen würde, aus. Als Volkspartei trete man vehement gegen jede Form der Diskriminierung ein, die Vorgangsweise des Beherberungsbetriebs lehne man zutiefst ab. Die sexuelle Orientierung eines Menschen sei „Privatsache“ und solle niemandem nachteilig ausgelegt werden, so Sachslehner weiter.

Und damit bleibt wohl alles beim Alten – und Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung bleibt in Österreich auch im Jahr 2022 ohne Konsequenzen.

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