Donnerstag, 25. April 2024
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Messerattentäter von Dresden: Lebenslange Haft rechtskräftig

Bundesgerichtshof wies die Revision zurück

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Im Oktober 2020 hatte der islamistische Gefährder Abdullah A. in Dresden ein schwules Paar mit Messern angegriffen – einer der beiden Männer überlebte den Anschlag nicht. Jetzt ist die Verurteilung des Täters rechtskräftig: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision des Mannes verworfen.

Lebenslange Haftstrafe, praktisch keine Chance auf Haftentlassung

Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden hatte den Syrer im Mai 2021 wegen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu lebenslanger Haft verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Damit wird eine vorzeitige Entlassung praktisch unmöglich. Außerdem behielten sich die Richter eine nachträgliche Unterbringung in der Sicherheitsverwahrung vor.

Die Verteidigung hatte vor allem beanstandet, dass der Syrer, der zum Zeitpunkt der Tat 20 Jahre alt war, nicht nach dem milderen Jugendstrafrecht verurteilt worden war. Doch die obersten Strafrichter am BGH sahen im Verfahren keine Rechtsfehler und verwarfen deshalb die Revision des Urteils. Der Beschluss vom 12. Jänner wurde am Dienstag veröffentlicht.

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Der Mörder war bereits als Islamist amtsbekannt

Jugendstrafrecht ist in Deutschland dann anzuwenden, wenn ein Täter zum Zeitpunkt der Tat in seiner „sittlichen und geistigen Entwicklung“ einem Jugendlichen gleichsteht – das kann bei Abdullah A. allerdings bezweifelt werden: Der Syrer wurde bereits 2018 vom OLG Dresden wegen Propaganda für den „Islamischen Staat“ (IS) zu einer Jugendstrafe verurteilt, die nach Attacken auf Vollzugsbeamte verschärft wurde.

Ende September 2020 wurde er unter strengen Auflagen entlassen – doch nur fünf Tage später beging er in Dresden einen Anschlag, der ganz Deutschland erschütterte: Weil die beiden Männer aus Nordrhein-Westfalen als schwules Paar erkennbar waren, rammte ihnen Abdullah A. ein Messer in den Rücken.

Ein 55-Jähriger starb, sein Partner überlebte schwerverletzt

Einer der beiden Männer, ein 55-Jähriger aus Krefeld, starb, sein zwei Jahre jüngerer Lebenspartner überlebte nur knapp. Abdullah A. konnte zunächst unerkannt entkommen, konnte aber anhand einer DNA-Spur identifiziert werden. Schließlich konnte er in der Dresdner Altstadt gefasst werden – in seinem Rucksack steckte ein Schinkenmesser mit einer 20 Zentimeter langen Klinge.

Für den Vorsitzenden Richter am OLG Dresden war der Anschlag eine „Tat aus religiöser Verblendung“, mit der Abdullah A.  „Repräsentanten einer von ihm abgelehnten freiheitlich-demokratischen Gesellschaft“ töten wollte. Für Aufregung sorgte damals auch, dass das homophobe Motiv der Tat von den Behörden zunächst nicht erwähnt wurde.

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