Dienstag, 16. April 2024
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Johannes Rauch: Das erwartet die LGBTI-Community vom neuen Gesundheitsminister

Schafft der Vorarlberger, woran seine Vorgänger gescheitert sind?

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Nachdem gestern Gesundheits- und Sozialminister Wolfgang Mückstein überraschend zurückgetreten war, steht heute sein Nachfolger fest. Der Vorarlberger Landesrat Johannes Rauch soll den Wiener Mediziner beerben. Die Grünen haben sich vor Kurzem einstimmig für Rauch ausgesprochen. 

Wann kommt die diskriminierungsfreie Blutspende?

Auf Rauch warten auch im LGBTI-Bereich zwei große Brocken: Die diskriminierungsfreie Blutspende und ein Verbot von „Konversionstherapien“, also teils gefährliche und unethische Behandlungen, die die sexuelle Orientierung der Betroffenen ändern wollen. Hier war schon Mücksteins Vorgänger Rudolf Anschober nicht besonders aktiv – und das hat sich unter Mückstein nicht merkbar geändert. 

Bei der diskriminierungsfreien Blutspende geht es darum, dass Männer, die Sex mit Männern haben, einige Zeit auf diesen verzichten müssen, wenn sie Blut spenden wollen – und zwar unabhängig von ihrem persönlichen Risikoverhalten. Die Regelung gilt also für monogame schwule Paare gleich wie für jene, deren Sexualpartner oft wechseln. 

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Kann sich Johannes Rauch gegen das Rote Kreuz durchsetzen?

Die Forderung – auch der Grünen – lautet deshalb: Das persönliche Verhalten soll für die Eignung zur Blutspende entscheidend sein, nicht die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe. Dem Gesundheitsministerium zufolge wurde die Vorhaltefrist bereits auf vier Monate gesenkt. Doch das Rote Kreuz als größte Blutspende-Organisation des Landes bleibt weiter bei zwölf Monaten Enthaltsamkeit. Das kommt einem praktischen Blutspendeverbot für schwule und bisexuelle Männer gleich.  

Den Schwarzen Peter dafür schob das Rote Kreuz Mückstein zu: Die verantwortliche Blutkommission habe beschlossen, die Fristverkürzung erst nach Inkrafttreten der neuen Blutspendeverordnung durchzuführen. Diese sei aber nicht in Kraft, weil sie Mückstein noch nicht unterschrieben habe, so eine Stellungnahme. 

Auch über Arbeitsgruppen oder wissenschaftliche Begleitungen, die die Öffnung der Blutspende begleiten sollten, gibt es wenig Informationen: Der Endbericht für die Gesundheitsfolgenabschätzung ist nach Informationen von GGG.at erst vor kurzem fertig geworden. Und die Gruppe von Wissenschaftler:innen, die nach der Verkürzung der Wartefrist im März 2021 die Folgen dieser Empfehlung überprüfen sollten habe „sich konstituiert. Ergebnisse liegen noch nicht vor“. 

Ein Verbot von „Konversionstherapien“ ist in Sichtweite

Etwas mehr Hoffnung gibt es beim Verbot von „Konversionstherapien“, an dem Gesundheits- und Justizministerium gemeinsam arbeiten. In einer Fragestunde letzte Woche hat Justizministerin Alma Zadić angekündigt, das Verbot könne bis zum Sommer kommen. Ihr Ministerium sei mit dem Gesundheitsressort in enger Abstimmung, so die Justizministerin. 

Das Problem liege Zadić zufolge bei einer strafrechtlich belastbaren Definition dieser Behandlungen – obwohl es ein solches Verbot in anderen europäischen Ländern gibt: In Frankreich tritt es Mitte März in Kraft, es drohen bis zu drei Jahre Haft oder 45.000 Euro Geldstrafe. In Spanien drohen „Homo-Heilern“ bis zu 150.000 Euro Strafe. Auch Malta oder Deutschland haben diese Behandlungen bereits verboten. In Deutschland greift das Verbot aber nur bei Minderjährigen

Nun liegen diese Agenden beim neuen Gesundheitsminister Johannes Rauch. Ob er es besser macht als seine beiden Vorgänger, wird die Zeit zeigen. 

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