Donnerstag, 25. April 2024
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„Fette Lesbe“: Drei Monate Haft für rechtsextremen Autor

Erstmals Haftstrafe für Verleumdung, Diskriminierung und Anstiftung zum Hass

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Weil er unter anderem eine homosexuelle Journalistin, die kritisch über ihn geschrieben hatte, als „fette Lesbe“ bezeichnet hatte, ist der rechtsextreme französisch-schweizerische Autor Alain Soral zu drei Monaten Haft und einer Geldstrafe verurteilt worden. Das berichtet der Schweizerische Journalist:innenverband auf seinem Portal. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Beleidigung sexueller Minderheiten wird in der Schweiz hart bestraft

Im Sommer 2021 hatte sich Soral, der bürgerlich Alain Bonnet de Soral heißt, in einem Video auf seiner Website „Egalité et Réconciliation“ über die Journalistin Cathy Macharel und ihre Artikel über ihn aufgeregt. Diese waren in den renommierten Zeitungen 24 heures und La Tribune de Genève erschienen. Darin bezeichnet er die Journalistin unter anderem als „fette Lesbe“ und setzt den Begriff „queer“ mit „gestört“ gleich.

Allerdings stehen in der Schweiz seit einer Volksabstimmung im Jahr 2020 der Hass auf homo- und bisexuelle Menschen und ihre Diskriminierung unter Strafe. Nun hat die zuständige Staatsanwaltschaft des Kantons Waadt diese Bestimmung angewandt und zum ersten Mal eine Haftstrafe für Hetze gegen sexuelle Minderheiten verhängt.

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Drei Monate Haft, fast 3.500 Franken Geldstrafe

Am Montag hat sie Soral der Verleumdung, Diskriminierung und Anstiftung zum Hass für schuldig befunden und ihm einen entsprechenden Strafbefehl ausgestellt. Der rechtsextreme Autor wurde zu drei Monaten Haft sowie zu einer Geldstrafe in der Höhe von 1.500 Franken verurteilt. Außerdem muss er die Verfahrenskosten in der Höhe von 1.950 Franken übernehmen. Er kann innerhalb von zehn Tagen gegen den Strafbefehl berufen.

„Ich freue mich über diese Verurteilung“, kommentiere die betroffene Journalistin Cathy Macherel die Entscheidung: „Zum einen zeigt sie, dass man nicht ungestraft Hass säen kann, im konkreten Fall gegen LGBT. Sie bedeutet zum anderen, dass persönliche Angriffe in der Ausübung unseres Journalistenberufs nicht toleriert werden können.“

Journalist:innen und Community unterstützen die Entscheidung

Begrüßt wird die Entscheidung auch vom Schweizer Journalist:innenverband. „Mit diesem Urteil setzt die Waadtländer Justiz ein klares Zeichen gegen Hass, Intoleranz und gegen Straflosigkeit bei Angriffen auf Journalist*innen“, heißt es in einer Stellungnahme.

Auch die Schweizer LGBTI-Community ist mit der harten Entscheidung der Staatsanwaltschaft in Waadt zufrieden. In einer gemeinsamen Stellungnahme betonen Pink Cross, die Lesbenorganisation Schweiz (LOS), die Lausanner LGBTI-Organisation Vogay sowie Lilith, dass die Verurteilung „einen großen Sieg im Kampf gegen Homofeindlichkeit in der Schweiz“ darstelle.

Für Muriel Waeger, Co-Geschäftsleiterin von LOS, ist das Urteil ein „starkes Signal gegen den Hass“. Auch Pink Cross zeigt sich zufrieden: „Diese Verurteilung wird auch anderen queeren Menschen helfen, homofeindiche Hetze anzuprangern“, so Geschäftsleiter Roman Heggli. 

Emmanuelle Anex von der Lausanner LGBTI-Organisation Vogay erklärte: „Ich bin erleichtert, dass wir uns mit diesem neuen Gesetz endlich gegen Hassreden wehren können. Doch es stellt sich erneut die Frage, ob dieses Gesetz nicht auch auf den Schutz von trans Personen ausgeweitet werden müsste.“

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