Mittwoch, 24. April 2024
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Deutsche Bahn darf nicht-binäre Person nicht als Mann oder Frau ansprechen

Geschlechterdiskriminierung: Oberlandesgericht bestätigt Urteil

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Ein wegweisendes Urteil wurde am Dienstag vom Oberlandesgericht Frankfurt/Main veröffentlicht. Es verpflichtet die Deutsche Bahn, eine nicht-binäre Person beispielsweise beim Kauf einer Fahrkarte nicht mehr mit „Herr“ oder „Frau“ anzusprechen. Bei Zuwiderhandeln droht der Bahn eine saftige Geldstrafe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Bei der Ticketbestellung kennt die Deutsche Bahn nur Männer und Frauen

Bereits das Landgericht Frankfurt/Main hatte im August 2021 entschieden, dass die Deutsche Bahn ihre Kund:innen nicht mehr ausschließlich mit „Mann“ oder „Frau“ ansprechen darf. Die falsche geschlechtliche Anrede stelle einen Verstoß gegen das Verbot der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts dar, so das Gericht. Dagegen können Betroffene Unterlassungsansprüche, Schadenersatz und Entschädigungsansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz geltend machen. 

Im konkreten Fall hatte Robin Nobicht, eine nicht-binäre Person im Besitz einer BahnCard, geklagt. In Nobichts Geburtsurkunde lautet der Geschlechtseintrag seit Oktober 2019 „ohne Angabe“, doch bei den für die BahnCard hinterlegten Daten konnte Nobicht diese Option nicht auswählen. Außerdem müssen nicht registrierte Kund:innen zwingend zwischen der Anrede „Herr“ und „Frau“ wählen, wenn sie online ein Ticket kaufen.

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Die Deutsche Bahn hat ein halbes Jahr Zeit, ihre Systeme umzustellen

Nun hat das Oberlandesgericht die Berufung, die die Deutsche Bahn eingelegt hatte, abgewiesen. Das Gericht wies die Deutsche Bahn an, innerhalb eines halben Jahres ihre IT-Plattform so umzustellen, dass sie die klagende Person nicht mehr falsch anredet. Die Strafen, wenn sich die Deutsche Bahn nicht an das Urteil hält, sind saftig: So drohen der Bahn Strafzahlungen bis zu 250.000 Euro pro Ticketkauf, wenn Nobicht etwa beim Ticketkauf weiterhin falsch angesprochen wird.

Das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main ist noch nicht rechtskräftig. Die Deutsche Bahn kann innerhalb eines Monats Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof einlegen. Trotzdem feiert die klagende Person die Entscheidung bereits als wichtigen Etappensieg.

„Die Deutsche Bahn verstößt konsequent und wissentlich gegen geltendes Recht“

„Es sind nicht alle Menschen weiblich oder männlich, das ist rechtlich schon lange anerkannt. Nicht-binäre Menschen sind gesetzlich besonders vor Diskriminierung geschützt. Die Deutsche Bahn besteht seit Jahren dennoch darauf, alle Menschen als Frau oder Herr anzusprechen. Die Deutsche Bahn verstößt dabei konsequent und wissentlich gegen geltendes Recht, und baut darauf, dass sich kein Mensch wehrt“, so Nobicht in einer ersten Stellungnahme.

„Dank dieses Urteils ist damit nun bald Schluss. Darüber bin ich froh, nicht nur für mich, sondern auch für alle anderen nicht-binären Menschen, die mit der Bahn fahren. Ich hoffe, dass auch andere Unternehmen sich von diesem Urteil dazu inspirieren lassen, ihre nicht-binären Kund*innen richtig anzusprechen.“

Notwendig wäre eine Umstellung der Systeme eigentlich schon seit 2013 gewesen, als die Möglichkeit eingeführt wurde, den Geschlechtseintrag zu streichen. Durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts 2017 zur Dritten Option und der darauffolgenden Änderung des Personenstandsgesetzes 2019 wurde die Notwendigkeit noch einmal unterstrichen.

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