Donnerstag, 25. April 2024
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Japan: Bezirksgericht bekräftigt Eheverbot für Lesben und Schwule

Das Gericht in Osaka widerspricht damit den Kolleg:innen in Sapporo

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Ein Bezirksgericht in der japanischen Stadt Osaka hat am Montag das Verbot gleichgeschlechtlicher Ehen bekräftigt. Es wies Klagen von zwei schwulen und einem lesbischen Paar ab, die ihre Partnerschaften öffentlich anerkannt haben wollten.

Die Richter waren verständnisvoll, sahen aber keinen Verfassungsbruch

Da in Japan nicht direkt gegen die Verfassung geklagt werden kann, forderten die Paare offiziell von der Regierung eine symbolische Entschädigung von einer Million Yen, umgerechnet etwa 7.000 Euro, für den seelischen Schmerz, weil diese ihnen die Eheschließung verweigert.

Die Richter erkannten zwar an, dass sich aus der „Perspektive der persönlichen Würde“ durchaus Vorteile aus dieser Anerkennung erkennen ließen. Allerdings werde die Verfassung durch die Nichtanerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften nicht verletzt, da die öffentliche Debatte über das „richtige System“ noch nicht abgeschlossen sei.

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Die Kläger:innen waren nach der Urteilsverkündung enttäuscht. „Ich frage mich, ob das Rechtssystem in unserem Land wirklich funktioniert“, meinte etwa Machi Sakata, die mit ihrer amerikanischen Partnerin im August ein Kind erwartet.

Ein Gericht in Sapporo hatte letztes Jahr genau umgekehrt entschieden

Die Frage der Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften ist in Japan brisant: Im Jahr 2019 hatten 13 schwule und lesbische Paare in einer koordinierten Aktion bei mehreren Bezirksgerichten Klagen auf Anerkennung ihrer Partnerschaften eingereicht.

Im letzten Jahr hat ihnen ein Bezirksgericht in Sapporo Recht gegeben – und kam so zu einem gegenteiligen Beschluss wie nun die Kolleg:innen in Osaka. Diese Entscheidung galt als wichtiger Etappensieg der LGBTI-Aktivist:innen im Kampf um die offizielle Anerkennung dieser Partnerschaften.

Kampf um die Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare in Japan

Erst in der letzten Woche hat die Präfektur von Tokio angekündigt, gleichgeschlechtliche Partnerschaften ab November anzuerkennen. Zuvor hatten das bereits etwa ein Dutzend Gemeinden in ganz Japan gemacht, allerdings hatten diese Anerkennungen vor allem symbolische Bedeutung. Sie sollten vor allem Diskriminierungen im Alltag verhindern, etwa bei der Suche nach Wohnungen.

Die japanische Verfassung besagt, dass eine Ehe nur durch das gegenseitige Einverständnis beider Geschlechter zustande kommt. Damit ist Japan das einzige Land der G-7-Gruppe, in der es keine rechtliche Anerkennung für gleichgeschlechtliche Partnerschaften gibt. Dabei ist Umfragen zufolge eine deutliche Mehrheit der Bevölkerung für die Öffnung der Ehe.

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