Freitag, 19. April 2024
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VfGH öffnet Adoption für alle schwulen und lesbischen Paare

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Im Jahr 2014 hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) die Adoption für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet – allerdings nur, wenn diese Adoption auch im Heimatland der Adoptiveltern möglich wäre. Nun hat der VfGH entschieden: Kein gleichgeschlechtliches Paar darf von der Adoption ausgeschlossen werden, berichtet das Rechtskomitee Lambda (RKL).

Seit ihrer Geburt kümmern sich die beiden Männer rührend um ihre Pflegetochter

Anlass für die Entscheidung war ein Fall aus Wien: Ein schwules Paar – einer von beiden ist tschechischer Staatsbürger, der andere Slowake – kümmern sich praktisch seit ihrer Geburt im Jahr 2020 als Pflegekind um ein Mädchen. Das Jugendamt bescheinigt den beiden Männern, sich liebevoll und vertraut um ihre Pflegetochter zu kümmern.

Das Mädchen entwickelt sich auch gut, es gibt zwischen den beiden Männern und dem Kind ein inniges Eltern-Tochter-Verhältnis. Deshalb will das Paar das Mädchen adoptieren. Die Mutter hat dem zugestimmt. Pflegeeltern und Stadt Wien haben deshalb am Bezirksgericht Wien-Innere Stadt die Adoption des Kindes beantragt.

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Aus formalen Gründen hat das Bezirksgericht die Adoption abgelehnt

Doch das Gericht hat die Anträge zurückgewiesen: Denn nach internationalem Privatrecht gilt bei Adoptionen das Heimatrecht der künftigen Eltern – in diesem Fall also das von Tschechien und der Slowakei. Allerdings verbieten beide Länder die Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare. Deshalb hat auch das Gericht in Wien die erhoffte Genehmigung verweigert. Besonders entwürdigend: Bei heterosexuellen Paaren wäre die Staatsbürgerschaft der Adoptiveltern gleichgültig.

Die Adoptiveltern, vertreten durch RKL-Präsident Helmut Graupner, zogen deshalb vor den VfGH. Der hat nun in ihrem Sinne entschieden: Dass das internationale Privatrecht Menschenrechtsverletzungen aus dem Ausland nach Österreich importiere, sei nicht zulässig. Das Höchstgericht stellt klar: österreichische Gerichte dürfen grundrechtswidrige Gesetze – wie hier die tschechischen – nicht anwenden.

Nun hat der VfGH klargestellt: Keine Diskriminierung bei der Adoption

Eine ähnliche Entscheidung hat der VfGH bereits 2017 getroffen – damals ging es darum, dass gleichgeschlechtliche Paare nicht heiraten konnten, wenn die Ehe in einem Heimatland des Paares nicht geöffnet wurde. Auch hier verwiesen die Gerichte auf das Internationale Privatrecht, dieser Fehler wurde schließlich vom Nationalrat korrigiert.

Bei Adoptionen blieb der Gesetzgeber aber trotz dieser Entscheidung untätig. „Der Verfassungsgerichtshof musste daher, wieder einmal, ein Machtwort sprechen“, so Helmut Graupner, Präsident des RKL und Anwalt der Adoptiveltern, zufrieden.

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