Freitag, 19. April 2024
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Jetzt ist es fix: EU verklagt Ungarn wegen „Anti-LGBT-Gesetz“

Das Urteil des EuGH ist für die Regierung in Budapest verpflichtend

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Nun ist es offiziell: Die EU-Kommission verklagt Ungarn gleich zweimal vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Das hat die Behörde heute, Freitag, mitgeteilt. Wie GGG.at bereits gestern berichtet hatte, sieht Brüssel mit dem im letzten Jahr beschlossenen „Anti-LGBT-Gesetz“ die Minderheitenrechte verletzt. Der Lizenzentzug des unabhängigen Senders Klubrádió ist für die Kommission ein Verstoß gegen die Medienfreiheit.

Homo- oder transsexuelle Menschen dürfen in Ungarn nicht als normal erscheinen

Das „Anti-LGBT-Gesetz“, das im Juni 2021 in Kraft getreten war, verbietet nach russischem Vorbild, Informationen über sexuelle Vielfalt für Kinder verfügbar zu machen. Weiters wurde Werbung verboten, in der homo- oder transsexuelle Menschen als Teil einer Normalität erscheinen.

In der EU sorgte das Gesetz für breite Empörung. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen nannte es „eine Schande“.  Die Kommission leitete bereits einen Monat nach Inkrafttreten des Gesetzes ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn ein: Das Gesetz würde Minderheiten aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität diskriminieren und gegen Grundrechte und Werte der EU verstoßen.

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Orbán behauptet, das diskriminierende Gesetz würde Homosexuelle sogar schützen

Die ungarische Regierung ist sich hingegen keiner Schuld bewusst. Der rechtsnationale Ministerpräsident Viktor Orbán behauptete sogar, er würde mit dem Gesetz die Rechte Homosexueller verteidigen. Das Gesetz würde nicht nie LGBTI-Community angreifen, sondern Kinder schützen. Eine Argumentation, die die Bedenken der EU-Kommission nicht zerstreuen konnte – im Gegenteil.

Nun entscheidet der EuGH in Luxemburg, ob das „Anti-LGBT-Gesetz“ in Ungarn gegen EU-Recht verstößt. Das Urteil, das in zwei bis drei Jahren erwartet wird, muss von der ungarischen Regierung umgesetzt werden. Sonst drohen hohe Geldstrafen.

Auch der Lizenzentzug des letzten freien Radios bringt Ungarn vor den EuGH

Ein weiterer Punkt, in dem die EU-Kommission nun Ungarn vor dem EuGH klagt, ist der Lizenzentzug von Klubrádió, dem letzten unabhängigen Radiosender Ungarns, im Februar 2021. Der Sender war bereits seit dem Amtsantritt von Viktor Orbán im Jahr 2010 Repressionen der Medienbehörde ausgesetzt.

So durfte er zuletzt nur mehr im Großraum Budapest auf UKW senden. Mittlerweile verbreitet der Sender sein Programm nur mehr über Internet – und kommt so auf eine deutlich geringere Reichweite.

Die EU-Kommission ist der Meinung, dass Ungarn die Richtlinien zur Verlängerung einer Sendefrequenz im Fall von Klubrádió unangemessen und diskriminierend angewandt hatte.

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