Freitag, 19. April 2024
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Überraschender Freispruch für russische Künstlerin Julia Zwetkowa

Bei der Urteilsverkündung hatte sie schon ihre Tasche fürs Gefängnis dabei

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Die russische Künstlerin, Feministin und Aktivistin Julia Zwetkowa ist eigenen Angaben zufolge vom Vorwurf der Verbreitung von Pornografie überraschend freigesprochen worden. Zwetkowa bekommt in ihrer Heimat seit Jahren für ihre Arbeit Geldstrafen und Morddrohungen, weil sie etwa gleichgeschlechtliche Paare mit Regenbogenmotiven malt.

Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre und zwei Monate Straflager gefordert

„Ein seit drei Jahren dauernder Prozess ist mit einem Sieg der Verteidigung zu Ende gegangen“, freute sich die 29-Jährige heute, Freitag, im Nachrichtenkanal Telegram. Allerdings sei ihr klar, „dass das noch nicht endgültig ist“. Denn das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft hat zehn Tage Zeit, Berufung gegen das Urteil des Gerichts in Komsomolsk am Amur einzulegen.

Weil Zwetkowa weibliche Geschlechtsteile gemalt hatte, hatte die Staatsanwaltschaft drei Jahre und zwei Monate Straflager beantragt. Als Höchststrafe drohen der Künstlerin und Aktivistin bis zu sechs Jahre Haft. Menschenrechtsorganisationen kritisieren das Strafverfahren als Justizwillkür. Das Verfahren, das seit November 2019 lief, wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit abgehalten. Rund vier Monate war sie in Hausarrest, bevor sie ihre Wohnung verlassen durfte, solange sie die Stadt im Osten Russlands nicht verlasse.

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In der Vergangenheit wurde Zwetkowa zweimal wegen „Homo-Propaganda“ verurteilt

Für die Künstlerin kam der Freispruch unerwartet: Wie sie weiter schreibt, hatte sie bei der Urteilsverkündung schon ihre Tasche für das Gefängnis dabei. Vor Gericht landete Julia Zwetkowa für die Bilder ihrer Serie „Eine Frau ist keine Puppe“, die sie über Soziale Netzwerke verbreitet hatte.

In der Vergangenheit hatte der russische Staat bereits mehrmals versucht, Verfahren nach dem umstrittenen Gesetz gegen „Homo-Propaganda“ gegen die Künstlerin anzustrengen. Bereits zweimal wurde sie nach dem Gesetz zu Geldstrafen verurteilt: Einmal, weil sie eine Zeichnung mit Regenbogenfamilien geteilt hatte, und einmal wegen eines Bildes von Kätzchen in Regenbogenfarben.

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