Donnerstag, 28. März 2024
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Ab heute ist die Blutspende in Österreich diskriminierungsfrei

Wer in den letzten drei Monaten nicht mehr als drei Sexualpartner hatte, darf nun Blut spenden

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Ab heute ist Blut spenden in Österreich diskriminierungsfrei: Mit 1. September ist die neue Blutspende-Verordnung in Kraft getreten. Nun dürfen auch sexuell aktive schwule und bisexuelle Männer und ihre Partner:innen Blut spenden. Die neue Verordnung ist ein Sieg für die LGBTI-Community, die seit Jahren für diese Änderung gekämpft hat.

Mit der 3×3-Regel ist das persönliche Verhalten ausschlaggebend

So gilt ab sofort beim Blutspenden eine 3×3-Regelung: „Das bedeutet, dass alle Menschen, die innerhalb der letzten drei Monate nicht mehr als drei Sexualpartner hatten, Blut spenden dürfen. Das Geschlecht spielt dabei keine Rolle“, so Christoph Jungbauer vom Roten Kreuz gegenüber der Kleinen Zeitung [icon name=“arrow-up-right-from-square“ prefix=“fas“].

Die spendende Person darf in den letzten vier Wochen vor der Blutspende außerdem keinen ungeschützten Sex mit einem neuen Partner gehabt haben. Ein Jahr müssen Personen warten, die unmittelbaren Kontakt zu einer mit Hepatitis B, C oder HIV infizierten Person hatten oder sich einem Risiko für die Ansteckung mit sexuell übertragbaren Infektionen ausgesetzt. 

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Bei einem negativen Test auf diese Krankheiten wird die Wartefrist auf drei Monate verkürzt. Weiterhin nicht Blutspenden darf man etwa nach Erkrankungen oder Erkältungen, Auslandsaufenthalten in Tropen- und Malaria-Gebieten sowie Zeckenstichen.

Das Rote Kreuz erwartet bis zu drei Prozent mehr Spender

Jungbauer schätzt, dass sich die Zahl der Spenden durch die erweiterte Spendergruppe mittelfristig um bis zu drei Prozent erhöhen könnte. Das Rote Kreuz ist der größte Blutspendedienst Österreichs und hat Verbesserungen für die LGBTI-Community in der Vergangenheit immer wieder verzögert

Dabei wird auch das Blut aus der Community dringend benötigt, gibt es doch gerade im Sommer in Österreich Engpässe bei der Versorgung mit Blutkonserven. Nun begrüßt das Rote Kreuz, dass „mehr spendefähige Menschen ihr Bestes geben können“.

Ein Überbleibsel der Aids-Krise ist endlich Geschichte

Bis jetzt war nicht das persönliche Risikoverhalten des Spenders oder der Spenderin für die Eignung zur Blutspende entscheidend, sondern die Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe. So durfte ein schwuler Mann in einer monogamen Beziehung kein Blut spenden, eine heterosexuelle Frau mit wechselnden Geschlechtspartnern aber schon. Die Regelung aus den 1990er Jahren, die in den letzten Jahren gelockert wurde, war ein Überbleibsel der Aids-Krise.

„Mit der Kundmachung der novellierten Blutspenderverordnung beseitigen wir endlich die Diskriminierung von homo- und bisexuellen Männern, ihrer Partner und Partnerinnen und Trans-Personen“, freut sich auch der zuständige Gesundheitsminister Johannes Rauch von den Grünen. Er unterstrich gegenüber der Austria Presse Agentur (APA) auch das „hartnäckige, große Engagement“ der LGBTI-Community, die mehr als 20 Jahre lang für die diskriminierungsfreie Blutspende gekämpft hat.

Vorsichtiges Lob am Gesundheitsminister kommt aus der Community. „Ganz besonders freut uns, dass sich die ÖVP, an der bisher jede Regelung gescheitert ist, hier endlich bewegt und sich aus der Geiselhaft des Roten Kreuzes gelöst hat“, meint etwa Richard Steinmetz, Vereinssprecher der HOSI Linz. Man werde sich die Umsetzung der neuen Regeln durch das Rote Kreuz genau anschauen.

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