Donnerstag, 25. April 2024
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220 Euro Geldstrafe für das Wachauer „Anti-Homo-Haus“

Anti-Diskriminierungs-Gesetz in NÖ strenger als im Bund

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Im Februar dieses Jahres beherrschte das „Anti-Homo-Haus“ in der Wachau die Schlagzeilen: Der Betreiber einer Arbeiterzimmervermietung in Aggsbach-Markt machte auf seiner Homepage deutlich, sein Zimmer nicht an Lesben und Schwule vermieten zu wollen.

Der Betreiber ist auf einem Kreuzzug gegen „Homosexualität, Pädophilie und Gender-Ideologie“

„Homosexualität, Pädophilie und Gender-Ideologie“ seien „Philosophien, die die seelische Gesundheit aller Betroffenen zerstören“ und mit „AIDS oder Syphilis“ wolle man nichts zu tun haben, schrieb der Mann auf seiner Homepage. Als diese Aussagen öffentlich wurden, gab es einen großen Aufschrei.

Aber wegen des löchrigen Anti-Diskriminierungsrechts in Österreich schien es gegen diese Praxis keine rechtliche Handhabe zu geben. Auch Sandra Konstatzky, die Leiterin der niederösterreichischen Gleichbehandlungsanwaltschaft, war der Meinung, der Sachverhalt sei Bundesangelegenheit – und damit wären Lesben und Schwule hier nicht vor Diskriminierung geschützt.

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Das Land Niederösterreich ist der Meinung, hier greift sein Antidiskriminierungsgesetz

Nun dürfte das Land Niederösterreich allerdings doch eine Möglichkeit gefunden haben, den Betreiber zur Rechenschaft zu ziehen. Wie die Niederösterreichischen Nachrichten (NÖN)  berichten, war die stellvertretende Gleichbehandlungsbeauftragte Claudia Grübler-Camerloher der Meinung, dass für die Zimmervermietung das niederösterreichische Antidiskriminierungsgesetz (ADG) anzuwenden sei, weil der Betrieb nicht im Rahmen der Gewerbeordnung durchgeführt werde.

Dieses schütze nämlich auch den Zugang und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Die zuständige Bezirkshauptmannschaft Krems an der Donau schloss sich nun dieser Meinung an und verurteilte den Betreiber der Zimmervermietung zu einer Geldstrafe in der Höhe von 220 Euro.

Doch wie die NÖN berichten, will der Betreiber des „Anti-Homo-Hauses“ diese Strafe nicht bezahlen. Er bleibt seinem verschobenen Weltbild treu – auch, wenn sämtliche Buchungsplattformen die Unterkunft von ihrer Website genommen haben. „Bis Februar haben wir monatlich bis zu 4.000 Euro umgesetzt, jetzt sind es noch maximal 400 Euro“, jammert er.

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