Donnerstag, 25. April 2024
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Deutschland: Mehr Schutz für LGBTI-Geflüchtete

"Diskretes Leben" im Herkunftsland künftig kein Grund für einen negativen Asylbescheid

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In Deutschland will die Bundesregierung LGBTI-Asylsuchende besser schützen. Das berichten die Zeitungen der Funke Mediengruppe. So soll das „Diskretionsgebot“ ab Oktober Geschichte sein. Das heißt, das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) darf von LGBTI-Geflüchteten nicht mehr verlangen, ihre sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität in ihrem Heimatland geheim zu halten.

Bislang wurde bei „diskretem Leben im Herkunftsland“ Asyl verweigert

Damit kann der Asylantrag schwuler, lesbischer, bi-, trans- oder intersexueller Geflüchteter künftig nicht mehr mit der Begründung abgelehnt werden, dass den Betroffenen bei einem „diskreten Leben im Herkunftsland“ keine Gefahr drohe. Stattdessen soll die Behörde künftig immer davon ausgehen, dass sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität offen ausgelebt werden. Eine entsprechende Dienstanweisung werde derzeit im BAMF umgesetzt, so die Zeitungen.

Derzeit müssen in Deutschland queere Geflüchtete im Asylverfahren glaubhaft machen, dass sie in ihrem Heimatland aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität verfolgt werden. Dabei gibt es eine zweistufige Prüfung, in der das BAMF auch überprüft, wie sich die Geflüchteten bei einer Rückkehr in ihr Heimatland „verhalten“ würden.

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Ab Oktober ist das „Diskretionsgebot“ Geschichte

Diese „Verhaltensprognose“ soll nun für LGBTI-Geflüchtete gestrichen werden. „Es darf keine Prognose dahingehend erfolgen, wie wichtig dem Antragsteller seine sexuelle Orientierung und/oder geschlechtliche Identität ist und ob die entsprechende Lebensweise für den Antragsteller unverzichtbarer Teil seiner persönlichen Identität ist“, zitieren die Zeitungen der Funke-Gruppe aus der neuen Dienstanweisung.

Mit dem Wegfall des „Diskretionsgebots“ wird eine wichtige Forderung von LGBTI-Aktivist:innen erfüllt. Auch die queeren Organisationen der Ampelparteien SPD, Grüne und FDP haben dessen Abschaffung gefordert. Dabei wiesen sie auch auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg aus dem Jahr 2013 hin, das diese Praxis eigentlich untersagt.

LSVD zeigt sich „glücklich und erleichtert“

Dementsprechend zeigt sich auch der deutsche Lesben- und Schwulenverband (LSVD) „glücklich und erleichtert“ über die Abschaffung des Diskretionsgebots. „Es ist gut, dass die Ampel diese Vorgabe jetzt abschafft“, meinen auch Filiz Polat und Ulle Schauws von den Grünen. Man erwarte, dass bei allen laufenden behördlichen Verfahren die Bescheide zeitnah korrigiert würden.

Die SPDqueer spricht von einer „mehr als überfälligen und klaren Absage“ an das Diskretionsgebot. Für die FDP meint deren LSBTI-Sprecher Jürgen Lenders, er sei „sehr froh darüber, dass die menschenverachtenden Diskretionsprognosen endlich abgeschafft werden“.

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