Freitag, 19. April 2024
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Härtere Strafen für LGBTI-Hassverbrechen in Deutschland

Bundesregierung erweitert Gründe für eine härtere Strafe

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Deutschland sagt Hasskriminalität gegen sexuelle Minderheiten den Kampf an: In einer Kabinettssitzung hat die Bundesregierung heute, Mittwoch, den Weg für eine Überarbeitung des Sanktionenrechts freigemacht. Dabei geht es auch um Punkte, die strafverschärfend wirken können – und das können künftig auch “geschlechtsspezifische” und “gegen die sexuelle Orientierung gerichtete” Tatmotive sein. 

Härtere Strafen für Taten mit „geschlechtsspezifischen“ und „gegen die sexuelle Orientierung“ gerichtete Motive

So soll es in Paragraf 46 des deutschen Strafgesetzbuchs, der sich mit dem Strafmaß beschäftigt, künftig heißen: “Bei der Zumessung wägt das Gericht die Umstände, die für und gegen den Täter sprechen, gegeneinander ab. Dabei kommen namentlich in Betracht: die Beweggründe und die Ziele des Täters, besonders auch rassistische, fremdenfeindliche, antisemitische, geschlechtsspezifische, gegen die sexuelle Orientierung gerichtete oder sonstige menschenverachtende.” 

Derzeit ist der Hass gegen Frauen oder sexuelle Minderheiten unter der Formulierung “sonstige menschenverachtende Beweggründe” zusammengefasst. Zu den künftig vorkommenden “geschlechtsspezifischen Beweggründen” soll auch Hass auf trans- oder intergeschlechtliche Menschen gehören.

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Lehmann: „Was Schwarz auf Weiß im Gesetzestext steht, findet mehr Beachtung“

Für den Grünen Sven Lehmann, Queer-Beauftragter der Bundesregierung, ein wichtiger Schritt. Denn: “Jeden Tag werden in Deutschland mindestens drei queere Menschen angegriffen, und das sind nur die Taten, die angezeigt und ordentlich registriert werden. Die Dunkelziffer ist deutlich höher. Diesen Straftaten muss der Staat entschlossen entgegentreten”, meint er in einer Aussendung. 

Durch die ausdrückliche Aufnahme geschlechtsspezifischer und gegen die sexuelle Orientierung gerichteter Motive im Gesetzestext würden diese “in Gerichtsverfahren eher strafverschärfend einbezogen und damit besser geahndet” werden, so Lehmann weiter: “Denn was Schwarz auf Weiß im Gesetzestext steht, findet in der Rechtspraxis mehr Beachtung.” 

Auch würde die ausdrückliche Erwähnung dieser Beweggründe unterstreichen, dass die Staatsanwaltschaft bei ihren Ermittlungen derartige Motive schon frühzeitig aufzuklären und zu berücksichtigen hat, hofft der Queer-Beauftragte der Bundesregierung. 

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