Donnerstag, 28. März 2024
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Slowenien: Höchstgericht schmettert Referendum gegen Ehe-Öffnung ab

Peinlicher Rückschlag für die Gegner der Ehe-Öffnung in Slowenien: Die Pläne, eine Volksabstimmung gegen die Öffnung der Ehe abzuhalten, ist nun auch vom Verfassungsgerichtshof abgelehnt worden.

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Im Oktober hatte die slowenische Regierung die Öffnung von Ehe und Adoption im Familienrecht verankert. Die Gesetzesänderung passierte beide Kammern des Parlaments mit deutlicher Mehrheit – womit Slowenien das erste Land des ehemaligen Ostblocks ist, das die Ehe vollständig für homosexuelle Paare geöffnet hat.

Mit dem neuen Familienrecht setzte die linksliberale Regierung eine bahnbrechende Entscheidung des Verfassungsgerichts um. Dieser hatte im Sommer die Beschränkungen für schwule und lesbische Paare für verfassungswidrig erklärt. 

Erzkonservative Aktivist:innen wollten die Ehe für alle auch diesmal wieder zu Fall bringen

Doch die erzkonservative Bürgerbewegung “Es geht um die Kinder” wollte sich damit nicht abfinden. Sie wollte die Öffnung der Ehe für homosexuelle Paare in Slowenien mit einem Referendum verhindern. Das hatte bereits im Jahr 2015 funktioniert, als die Öffnung der Ehe durch ein knappes Nein bei einem Referendum gekippt wurde. 

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Doch diesmal erlitten die konservativen Aktivist:innen mit ihren Plänen Schiffbruch: Bereits im Herbst hatte das Parlament die Referendums-Initiative gegen das Ehe- und Adoptionsrecht für homosexuelle Paare als unzulässig abgelehnt. Dagegen hatte “Es geht um die Kinder” beim slowenischen Höchstgericht Beschwerde eingelegt – und ist nun abgeblitzt. 

Verfassungsgericht bestärkt die Position des Parlaments

Denn auch der Verfassungsgerichtshof lehnte die Beschwerde ab. Die Ablehnung des Referendums durch das Parlament sei nicht verfassungswidrig, urteilten die Richter:innen mit sieben zu einer Stimme. So seien unter anderem Volksabstimmungen über Menschenrechte und Grundfreiheiten unzulässig. 

Außerdem bestätigte das Gericht, dass das Parlament mit den Gesetzesänderungen, welche Ehe und Adoption für schwule und lesbische Paare öffnen, den Vorgaben des Verfassungsgerichtshofs folgt. 

Gegen die Entscheidung ist kein weiteres Rechtsmittel zulässig, damit ist die Volksabstimmung der Ehe-Gegner endgültig abgeblitzt. 

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