Das höchste Gericht der EU entschied am Donnerstag, dass die Antidiskriminierungs-Richtlinien der Union auch für Selbständige gelten. Bis jetzt ist es in Polen erlaubt, einen Vertrag mit Selbständigen wegen derer sexueller Orientierung aufzulösen.
Die Antidiskriminierungsrichtlinie gilt auch für Selbständige
Dadurch würde die EU-Antidiskriminierungsrichtlinie ihrer Wirksamkeit beraubt, urteilten die Richter:innen in Luxemburg. Deshalb ist die Vertragsauflösung mit Selbständigen aufgrund derer sexueller Orientierung illegal, so der EuGH.
Geklagt hatte Jakub, der mehrere Jahre als freier Mitarbeiter Trailer und Promotion-Clips beim staatlichen Fernsehsender TVP produzierte. Doch ein Musikvideo, auf dem er sich mit seinem Partner Dawid für Toleranz gegenüber gleichgeschlechtlichen Paaren einsetzte, dürfte dem Sender nicht gefallen haben. TVP teilte ihm kurz danach mit, dass sein laufender Vertrag beendet und nicht verlängert werde.
Polens Staatssender TVP hatte einen schwulen Mitarbeiter gefeuert
Der Sender berief sich dabei auf seine Vertragsfreiheit – also darauf, dass sie frei entscheiden dürfen, mit wem sie arbeiten wollen. Nach dem derzeit gültigen polnischen Recht darf bei der Wahl eines Vertragspartners dessen sexuelle Ausrichtung berücksichtigt werden.
Dagegen klagte das Paar – mit Erfolg. Die polnische Regelung widerspricht EU-Recht. „Der EU-Gerichtshof hat unmissverständlich entschieden: Es gibt keinen Platz für Diskriminierung in der EU!“, freuen sich die beiden nun auf Facebook. Jakub klagt vor einem polnischen Gericht Schadenersatz von TVP ein. Dabei muss das Gericht die Rechtsprechung des EuGH berücksichtigen.
Es ist nicht das erste Mal, dass Jakub und Dawid die konservative polnische Regierung herausfordern. Im Jahr 2017 hat das Paar in Portugal geheiratet und eine Anerkennung ihrer Ehe in Polen gefordert. Dabei waren sie aber vor dem Verwaltungsgericht in Warschau abgeblitzt.