Freitag, 19. April 2024
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CSD-Tatverdächtiger klagt gegen seine Abschiebung

Dass Nuradi A. dafür verantwortlich ist, dass der trans Mann Malte C. am Rande des CSD Münster zu Tode kam, hat auch der 20-Jährige selbst eingeräumt. Ein Gutachten ging davon aus, dass der Angeklagte seine eigene Homosexualität verdrängen könnte. Nun wird seine sexuelle Orientierung auf einer anderen Ebene zu einem entscheidenden Thema.

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Denn der Strafprozess um den Tod von Malte C. ist nicht der einzige Fall, in dem Nuradi A. die deutsche Justiz beschäftigt: Wie die Westfälischen Nachrichten berichten, klagt der 20-Jährige vor dem Verwaltungsgericht Münster gegen seine Abschiebung nach Tschetschenien.

Als Heterosexueller würde Nuradi A. nach Russland abgeschoben werden

Eigentlich ist der Fall klar: Nuradi A. lebte seit Jahren bei seiner Mutter in Münster. Dem zuständigen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zufolge sei er in der Lage, sich in Russland ein „Existenzminimum zu sichern“ – weshalb er kein Aufenthaltsrecht in Deutschland habe. Letztes Jahr war sein Aufenthaltstitel noch wegen des russischen Angriffskriegs in die Ukraine verlängert worden.

Nun hat allerdings eine Gutachterin beim Strafprozess um den Tod von Malte C. die Theorie ins Spiel gebracht, dass Nuradi A. selbst schwul sein könnte und seine sexuelle Orientierung verdränge. Das könnte ein triftiger Grund sein, ihn nicht nach Russland abzuschieben. Im Land herrscht ein Kulturkampf gegen sexuelle Minderheiten.

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In Tschetschenien wäre Nuradi A. in Lebensgefahr

In Tschetschenien, der Heimat des 20-Jährigen, ist die Lage noch schlimmer: Dort verfolgt der regionale Herrscher Ramsan Kadyrow systematisch Lesben, Schwule und trans Personen, entführt und foltert sie – etliche haben dieses Martyrium nicht überlebt. Wäre Nuradi A. schwul, wäre eine Abschiebung dorthin nicht zu rechtfertigen.

Das sah das Verwaltungsgericht Münster anders. In einem einstweiligen Beschluss vom 27. Jänner, aus dem die Westfälischen Nachrichten zitieren, heißt es: „Sollte der Antragsteller homosexuell sein, stellte dieses jedenfalls kein zentrales Element seiner Identität dar.“ 

Nur ein Trick, um in Deutschland bleiben zu können?

Der 20-Jährige habe selbst gesagt, „dass sich seine Homosexualität nicht nach außen manifestiert und es selbst in Deutschland nicht zu homosexuellen Kontakten kommt oder gekommen sei.“,Auch gebe es dem Gericht zufolge in anderen Teilen Russlands sichere Orte für queere Menschen.

Aber ist Nuradi A. überhaupt schwul oder schiebt er eine angebliche Homosexualität nur als Grund vor, um eine mildere Strafe im Prozess zu bekommen und nicht abgeschoben zu werden? Sein bester Freund sagte Anfang März aus, dass er nichts davon mitbekommen hätte, dass der 20-Jährige auf Männer steht. 

Außerdem hätte die Auswertung seines Handys zwar gezeigt, dass er sich Pornoseiten angesehen hätte – dort aber keine homosexuellen Inhalte. Nun obliegt dem Verwaltungsgericht Münster die Abwägung all dieser Indizien – und damit verbunden auch die Frage, ob Nuradi A. nach Russland abgeschoben wird. 

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