Freitag, 29. März 2024
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Deutschland beendet Diskriminierung bei der Blutspende

Der Deutsche Bundestag hat die Einschränkungen bei der Blutspende für schwule und bisexuelle Männer und trans Personen zumindest rechtlich beendet - nun ist die Bundesärztekammer am Zug.

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Bis jetzt durften schwule und bisexuelle Männer in Deutschland nur dann Blut spenden, wenn sie vier Monate lang enthaltsam gelebt haben. „Das ist diskriminierend und medizinisch unnötig“, sagte der queerpolitische Sprecher der FDP, Jürgen Lenders, zum ZDF [icon name=“arrow-up-right-from-square“ prefix=“fas“].

Sexuelle Orientierung alleine darf kein Ausschlussgrund mehr sein

Nun haben sich SPD, Grüne und FDP auf ein neues Transfusionsgesetz geeignet. Das soll der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung ein Ende machen. Die derzeitigen Regeln sind ein Überbleibsel der „Aids-Krise“ der 1980er-Jahre und sollen das Risiko verhindern, eine mögliche HIV-Infektion durch die Blutspende weiterzugeben.

Wörtlich heißt es in der gestern, Donnerstag, beschlossenen Neufassung: „Die sexuelle Orientierung darf bei der Bewertung des Risikos, das zu einem Ausschluss von der Blutspende führt, nicht berücksichtigt werden.“ Das betrifft neben schwulen und bisexuellen Männern auch trans Personen.

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Auch in Deutschland ist nun die persönliche Eignung entscheidend

Künftig gilt in Deutschland – wie bereits in Österreich – die persönliche Eignung eines Blutspenders oder einer Blutspenderin als entscheidend, und nicht dessen Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe. Die Bundesärztekammer wird verpflichtet, neue Richtlinien für die Blutspende zu erarbeiten.

Außerdem wird durch das neue Transfusionsgesetz die Altersgrenze für die Blutspende abgeschafft. So dürfen künftig auch Personen, die älter sind als 60 Jahre, Blut spenden, wenn das ihr Gesundheitszustand das zulässt.

Kritik von der AfD, Skepsis von der Union

Kritik an der neuen Regelung zur Blutspende in Deutschland kommt erwartungsgemäß von der rechtspopulistischen AfD. Sie spricht von einer ideologischen Entscheidung.

Skeptisch sieht auch die CDU das neue Transfusionsgesetz. Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Tino Sorge, sagte, zwar dürften Homosexuelle bei der Blutspende nicht unter Generalverdacht gestellt werden, der Schutz der Empfänger:innen von Blutspenden bleibe aber von größter Bedeutung. 

Deutsche Aidshilfe sieht Neuregelung grundsätzlich positiv

Die CDU favorisiert deshalb bei der Neuregelung die österreichische „Drei-mal-Drei-Regel“, die der Grüne Gesundheitsminister Johannes Rauch im letzten September eingeführt hat: Wer innerhalb der letzten drei Monate mehr als drei Sexualpartner:innen hatte, wird für drei Monate von der Blutspende ausgeschlossen. Auch die Bundesärztekammer sieht das Gesetz skeptisch.

Grundsätzlich positiv sieht die Deutsche Aidshilfe (DAH) die Neureglung der Blutspende. Allerdings käme es nun auf die konkrete Umsetzung an, sagte Holger Wicht von der DAH dem ZDF. Der zuständigen Bundesärztekammer fehle es „an Wissen gegenüber den Lebensweisen schwuler Männer und trans Menschen sowie an sprachlicher Sensibilität“.

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