Freitag, 19. April 2024
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Wiener Gericht ordnet Streichung des Geschlechtseintrags an

Wieder hat ein österreichisches Gericht die Rechte sexueller Minderheiten gestärkt. Das Verwaltungsgericht Wien hat angeordnet, dass bei einer nicht-binären Person der Geschlechtseintrag gestrichen wird - was der Erlass des Innenministerium verboten hat.

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Geklagt hatte Pepper Gray, eine nicht-binäre Person, die sich mit keiner bestimmten Geschlechtsbezeichnung identifiziert. Der Antrag am Standesamt, den Geschlechtseintrag deshalb aus dem Personenstandsregister zu streichen, wurde dort allerdings abgelehnt. Denn das Standesamt muss sich an einen Erlass des damaligen Innenministers Herbert Kickl von der FPÖ halten.

Der „Kickl-Erlass“ widerspricht der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs

Dieser sieht unter anderem vor, dass eine Streichung des Geschlechtseintrags nur dann möglich ist, wenn eine Person körperlich intergeschlechtlich ist. Das widerspricht allerdings einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), der bereits 2018 klar gemacht hat, dass die Registrierung des Geschlechts aufgrund der individuellen Identität zu erfolgen hat und nicht anhand körperlicher Merkmale.

Experten zufolge ist der „Kickl-Erlass“ deshalb verfassungswidrig – für Standesämter ist er aber trotzdem verbindlich einzuhalten. Diese Pflicht gilt aber nicht für die unabhängigen Gerichte, die in ihren Entscheidungen der Verordnung regelmäßig widersprechen. So auch diesmal. Das Verwaltungsgericht Wien hat der Beschwerde gestern, Mittwoch, stattgegeben, den ablehnenden Bescheid des Standesamtes aufgehoben und die Streichung des Geschlechtseintrags angeordnet.

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Bis zu neuen Dokumenten kann es noch weitere zwei Jahre dauern

„Nach zwei Jahren Verfahrensdauer gibt es endlich ein Urteil“, freut sich Pepper Gray – und ist sich auch bewusst, dass der Kampf noch weitergehen kann: „Bis zu neuen Dokumenten kann es aber leider durchaus nochmal so lang dauern, wenn der Innenminister das Urteil beim Verwaltungsgerichtshof bekämpfen sollte.“

Es ist nicht das erste Mal, dass der „Kickl-Erlass“ von den Verwaltungsgerichten zerpflückt wird. Neben dem aktuellen Urteil haben auch die Landesverwaltungsgerichte in Wien, der Steiermark und Oberösterreich den Erlass bereits als rechtswidrig eingestuft. Kickls Nachfolger Karl Nehammer und Gerhard Karner, beide ÖVP, haben lediglich „inter“ als zweite Bezeichnung für nicht-binäre Geschlechtsidentitäten zugelassen.

„Heute ist ein guter Tag für die Menschenrechte“, meint Helmut Graupner, Präsident des Rechtskomitees Lambda (RKL) und Anwalt von Pepper Gray: „Die Verwaltungsgerichte kommen ihrer verfassungsgemäßen Aufgabe nach und weisen die drei Innenminister mit ihren grund- und menschenrechtswidrigen Verboten in die Schranken.“

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